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Was müssen Sie als Arbeitgeber:in nun ändern?
Umfassende Änderungen in der aktuellen Verordnung
Die Steuerfreigrenze und Abzugsfähigkeit werden mit 2024 erhöht.
Die Regelung soll durch die Erweiterung attraktiver sein.
Neue, teils temporäre Regelungen für die Zuschläge 2024
Pensionsbeiträge entfallen bis zur Höhe der doppelten Geringfügigkeit
Teuerungs- und Mitarbeiterprämien – gibt es sie noch?
Beachten Sie die Fristen für die Kleinunternehmerregelung und die UVA.
Diese Vorteile bietet Ihnen eine Budgetrechnung.
Was sich mit 2024 in für Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen ändert.
Der Antrag kann bis Ende November 2023 gestellt werden.
Welche Vorbereitungen bereits möglich sind
Für die Begleitung von unter 14-jährigen kann die Kinderrehabilitationskarenz in Anspruch genommen werden.
Die Änderungen betreffen ua Berechnungen, Flexibilisierung und Blockarbeitszeit.
Die voraussichtlichen Werte stehen fest.
Nur wenn rechtzeitig vereinbart und informiert wird, sind Rückvergütung und Verjährung möglich.
Eine Vielzahl an geplanten Änderungen sind nun umgesetzt.
Die Steuerbegünstigungen werden vereinfacht, modernisiert und neu gestaltet
Die außerbetriebliche Nutzung wird besseren Bedingungen unterliegen.
Behörden setzen der geringfügigen Beschäftigung von Arbeitslosen Grenzen.
Ein umweltbewusster Vorteil für Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen
Das EuGH-Urteil zu täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nimmt massiv Einfluss auf Dienstpläne.
Nicht nur Private werden den Beitrag abführen müssen.
Ab Juli 2023 sind die Erstauftraggeber:innen zur Zahlung verpflichtet.
Am 17. April hat der Pre-Check zur Anmeldung gestartet.
Die im Lohnkonto auszuweisenden Daten wurden erweitert.
Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer:innen müssen handeln.
Mit 2023 müssen diese Einkünfte korrekt aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
Ab 2024 werden die Varianten eingeschränkt.
Was ändert sich? Eine praktische Übersicht von A bis Z.
Nicht nur eine erweiterte Verlängerung, auch eine neue Variante wurde angekündigt.
Die Mehr- und Überstundenvereinbarungen geben den Ausschlag für die Ermittlung.
Die Aufzeichnungen zur Arbeitszeit müssen vollständig und korrekt vorliegen.
Für besonders betroffene Unternehmen wird das UEZG gestaltet.
Die voraussichtlichen Werte für das kommende Jahr liegen vor.
Die Reduktion hat in den ersten beiden Jahren bestimmte Voraussetzungen.
Die Tarifstufen- und Steuerabsetzbeträge werden in dem Zusammenhang angehoben.
Update: Ausgelaufen!
Neue Regelungen kommen: Für das Laden von Firmen-Elektroautos, privates Car-Sharing und mögliche Gehaltsumwandlung bei (E-)Fahrrädern.
Die Sonderbetreuungszeit wird mit vergleichbaren Konditionen bis zum Ende des Schuljahrs 2022/23 verlängert.
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