Grundgehalt, Mehr- und Überstunden geben den Ausschlag

All-in-Gehalt bei Wechsel in Elternteilzeit 

Caroline Forster

Wenn Vollzeit­beschäftigte mit All-in-Gehalt in Eltern­teilzeit gehen, muss das Teilzeit­gehalt korrekt ermittelt werden. Der OGH hat dazu kürzlich in einem Urteil folgende Kern­aussagen getroffen:
  • Wenn der auf Mehr- und Über­stunden entfallende Teil des All-in-Gehalts betraglich zuorden­bar ist (weil die inkludierte Mehr- und Über­stunden-Anzahl vereinbart wurde), ruht beim Wechsel in eine Eltern­teilzeit der darauf entfallende Gehalts­teil. Er darf also vor der Umrechnung heraus­gerechnet werden. Ein allfälliger Widerrufs­vorbehalt spielt dabei keine Rolle.
  • Ist aus der All-in-Vereinbarung nicht erkennbar, welcher betragliche Wert auf Mehr- und Über­stunden entfällt, muss das TZ-Gehalt ausgehend vom Gesamt­entgelt berechnet werden.
Der Umstand, dass in einer All-in-Gehalts­vereinbarung vorschrifts­gemäß das Grundgehalt betrags­mäßig angeführt ist, bedeutet nicht automatisch, dass das TZ-Gehalt für eine Eltern­teilzeit immer ausgehend von diesem Grund­gehalt errechnen werden darf. Zu bedenken ist nämlich, dass in der Über­zahlung neben Mehr- und Überstunden ggf. noch andere Entgeltteile (zB Nacht­zuschläge, tätigkeits­bezogene Zulagen oä) stecken könnten. Nur wenn der Wert der Mehr- und Über­stunden betraglich klar zuordenbar ist, darf dieser ausgeklammert werden.  
   

Beispiel 1 

Vollzeitkraft, All-in-Gehalt EUR 4.000,00, Grundgehalt laut All-in-Vereinbarung EUR 3.160,00; KV-Normal­arbeits­zeit 38,5 Stunden/Woche. Lt. Vereinbarung sind 6,5 Mehrstunden (gem. KV ohne Zuschlag) und 13,5 Über­stunden mit 50 % Zuschlag im monatlichen Gesamt­gehalt inkludiert.  Über­stunden­teiler laut KV 1/158, Mehrstundenteiler laut KV 166,705. 
Wie hoch ist das Teilzeit­gehalt für eine Eltern­teilzeit von 25 Stunden wöchentlich? 
Lösung: 
Im All-in enthaltene Entlohnung für 
> Überstunden: 3.160,00 / 158 * 13,5 = 270,00 + 50 % Zuschlag = 405,00
> Mehrstunden: 3.160,00 / 166,705 * 6,5 = 123,21
Gehalt ohne Überstunden und Mehr­stunden: 4.000,00 – 405,00 – 123,21 = 3.471,79 Umrechnung auf Teilzeit­gehalt: 3.471,79 / 38,5 * 25 = EUR 2.254,41 
   

Beispiel 2 

Daten wie im Beispiel 1, allerdings ohne Vereinbarung über die Anzahl der im Gesamt­gehalt enthaltenen Mehr- und Über­stunden. 
Wie hoch ist das Teilzeit­gehalt für eine Eltern­teilzeit von 25 Stunden wöchentlich? 
Lösung: 
Mangels Bestimmbarkeit der Höhe der enthaltenen Mehr- und Über­stunden­entlohnung wird das Teilzeit­gehalt vom Gesamt­gehalt errechnet: 
Umrechnung auf Teilzeit­gehalt: 4.000,00 / 38,5 * 25 = EUR 2.597,40 


Erstellt: 01.12.2022
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Kindel Media