Steuerberatung
Wir kennen die Bedeutung von optimaler Steuergestaltung, korrekter Buchhaltung und passenden Jahresabschlüssen, von Expertise durch Personalverrechnungs- und Arbeitsrechts-Services, und dem rechtlichen Wissen bei Prüfungen und finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten: Denn wir haben Erfahrung darin! Damit unsere Klienten das optimale Ergebnis erhalten, gehen wir weit über standardmäßige Betreuung hinaus:
Das Steuerrecht ist eine umfangreiche Gesetzesmaterie, die häufig geändert, aktualisiert und reformiert wird. Wir schlagen uns für Sie durch den österreichischen Gesetzgebungsdschungel und lichten auch das EU-Dickicht. Wir beraten Sie umfassend und stehen für Ihre Interessen ein – immer auf der Suche nach „Spielräumen“, die der Gesetzgeber vorsieht. Wenn das Finanzamt oder die Gebietskrankenkasse an Ihre Türe klopfen, machen wir für Sie auf. Betriebsprüfungen finden übrigens in regelmäßigen Abständen statt – mit großer Wahrscheinlichkeit auch einmal in Ihrem Unternehmen. Prüfung oder Strafverfahren: Wir betreuen und vertreten Sie auch dann gerne, wenn es unangenehm wird.
Non-Profit-Organisationen können nun für das 4. Quartal 2020 um Unterstützung ansuchen. Für Veranstaltungen bietet das ÖHT einen Schutzschirm.
Als neueste Maßnahme wurde der Ausfallsbonus konzipiert: Für Umsatzausfälle ab 40 % in bestimmten Zeiträumen.
Die Details des lange erwarteten Pakets liegen nun umfassender vor.
Erstmalig erfolgt der Bericht für das ablaufende Jahr 2020.
Das Bundesfinanzgericht hat eine bemerkenswerte Entscheidung beim Thema Sachbezug für „Luxusfahrzeuge“ gefällt.
Steuerberater sind zum Schutz ihrer Klienten Berufsgeheimnisträger. Das Oberlandesgericht Wien entschied nun gegen den Geheimnisschutz der Korrespondenz unter bestimmten Umständen.
Die Regierung hat die Eckpunkte der kommenden Steuerreform, die unter dem Namen „Entlastung Österreich“ läuft, im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 präsentiert. Wir haben die geplanten Maßnahmen für Sie zusammengefasst.
Digitalisierung ist Trumpf. Aber wie verhält es sich mit den Rechnungen, die mittlerweile nicht nur per Post, sondern auch per E-Mail eintreffen – sind beide gleichwertig in der Handhabung?
Die bisher erleichterten Nachweise der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit werden 2020 geändert. Bereiten Sie sich vor.
Die Mitgliedstaaten können für Bücher einen ermäßigten USt-Satz anwenden. Werden sie per Download oder Streaming übermittelt, gilt jedoch stets der normale Steuersatz.