Geförderte Arbeitsleistungen

Handwerkerbonus 2024/2025

Herbert Huber

Handwerksbetriebe können durch Förderungen ihrer Leistungen profitieren. Mit dem Handwerker­bonus erhalten Privat­personen eine Förderung für durchgeführte Arbeits­leistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich, beispielsweise Renovierungs- und Erhaltungs­arbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs. 

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt EUR 300 Mio. an Förder­mitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerks­leistungen zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung des Handwerker­bonus finden Sie in der Richtlinie.
  

Höhe

Mit dem Handwerkerbonus können 20 % der Arbeitskosten (Nettobetrag) bis zu einer Förderhöhe von EUR 2.000,- (2025: EUR 1.500,-) gefördert werden. Die Rechnungen müssen aufbewahrt werden.
  

Antrag 

Pro Kalenderjahr und Förderwerber:in kann maximal ein Förder­antrag gestellt werden. Dieser kann ggf. aus mehreren Rechnungen bestehen. Die Förderungs­ansuchen können bei der Buchhaltungs­agentur des Bundes als Abwicklungs­stelle elektronisch eingebracht werden. Zusätzlich wird es die Möglichkeit der unterstützten Antrags­stellung bei den Gemeinde­ämtern geben.

Förderansuchen für Arbeits­leistungen im Kalender­jahr 2024 (ab 01.03.2024) können bis längstens 28.02.2025 eingebracht werden. Förder­ansuchen für Arbeits­leistungen im Kalender­jahr 2025 können ab 01.03.2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28.02.2026 eingebracht werden.

Die Überweisung läuft auf die im Förder­ansuchen anzugebende Bankverbindung.
  

Zeitraum 

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeits­leistungen ab 01.03.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden. 

Stand: 01.08.2024
Foto: Ksenia Chernaya
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft