Handwerksbetriebe können durch Förderungen ihrer Leistungen profitieren. Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich, beispielsweise Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs.
Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt EUR 300 Mio. an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der
Richtlinie.
Höhe
Mit dem Handwerkerbonus können 20 % der Arbeitskosten (Nettobetrag) bis zu einer Förderhöhe von EUR 2.000,- (2025: EUR 1.500,-) gefördert werden. Die Rechnungen müssen aufbewahrt werden.
Antrag
Pro Kalenderjahr und Förderwerber:in kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Dieser kann ggf. aus mehreren Rechnungen bestehen. Die Förderungsansuchen können
bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle elektronisch eingebracht werden. Zusätzlich wird es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern geben.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 01.03.2024) können bis längstens 28.02.2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 01.03.2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28.02.2026 eingebracht werden.
Die Überweisung läuft auf die im Förderansuchen anzugebende Bankverbindung.
Zeitraum
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01.03.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden.
Stand: 01.08.2024
Foto: Ksenia Chernaya
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft