Internationales Steuerrecht
Internationale Geschäfte sind im 21. Jahrhundert die Regel, nicht die Ausnahme. Das heißt auch, dass Sie eher früher als später über steuerrechtliche Fragestellungen im internationalen Kontext stolpern werden. Wir helfen Ihnen auch über dieses Hindernis. Internationales Steuerrecht ist durch die Mitgliedschaft des weltweit tätigen, großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsnetzwerks Moore Global in unserer DNA eingeschrieben. Wir kennen die Fragestellungen aus nationaler sowie internationaler Sicht, wir haben tiefgreifendes Verständnis von internationalen Abläufen. Und für jede noch so spezifische und ungewöhnliche Frage haben wir die passenden Expert:innen in unserem Netzwerk, der mit uns gemeinsam Ihre Lösung erarbeitet: Die perfekte Ergänzung zu unserer grenzüberschreitenden Beratungskompetenz.
Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Kompetenz inkludiert nicht nur Unternehmenssteuern, sondern auch die Aspekte von Doppelbesteuerungsabkommen. Damit können Sie die Vorteile der für Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen passenden Lösung, welche die bilateralen Abkommen ermöglichen, zu nutzen. Anzuwenden ist hierbei immer jenes Abkommen, das zwischen dem Wohnsitzstaat und dem Tätigkeitsstaat abgeschlossen wurde.
Verrechnungspreise
Für international tätige Unternehmen gelten Verrechnungspreise – transfer pricing – als Herausforderung. Dafür gibt es umfangreiche Vorschriften zu Dokumentation und Transparenz, die genau beachtet werden müssen, um Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei von A bis Z: für korrekte, gut dokumentierte Verrechnungspreise.
Die Neuregelung gilt ab dem Jahr 2023.