Die Beantragung ist bis Ende November via USP möglich

Energiekostenpauschale beantragen

Herbert Huber

Bis 30.11.2023 ist die Einreichung noch möglich: Unternehmen, die den Energie­kosten­zuschuss I bzw. dessen Verlängerung wegen Nicht­erreichens der Zuschuss­untergrenze nicht in Anspruch nehmen konnten – also vor allem Klein- und Kleinst­unternehmen, können möglicher­weise von der Energie­kosten­pauschale profitieren. 

Möglich ist die Pauschale bei Unternehmen mit einem Umsatz 2022 zwischen EUR 10.000,- und 400.000,-; das Jahr 2022 entspricht auch dem förder­fähigen Zeitraum. Für denselben Zeitraum kann nicht gleichzeitig der Energie­kosten­zuschuss (EKZ) und die Energie­kosten­pauschale bezogen werden, die Einreichung für die Periode ist somit ausgeschlossen. 

Die Förderhöhe kann von EUR 110,- bis 2.475,- betragen. Sie wird auf Basis von Berechnungs­schlüsseln lt. Kriterien Umsatzhöhe und Branchen­zugehörigkeit automatisch ermittelt. Die Energie­kosten­pauschale wird über die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft FFG abgewickelt.

Hervorzuheben ist, dass die Energieintensität nicht nachgewiesen werden muss. Das Ausfüllen der Selbst­erklärung im Antrags­formular genügt ohne weitere Belege, Steuer­unterlagen oä. 
   
Berechtigte Unternehmen
Die Unternehmen müssen die Umsatzgrenzen EUR 10.000,- bis 400.000,- einhalten. Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebiets­körperschaften, Unternehmen aus den Branchen Energie, Realitäten­wesen, Finanz- bzw. Versicherungs­wesen und Landwirtschaft ebenso wie freie Berufe, politische Parteien und deren Unternehmen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs) sind nicht antrags­berechtigt. Ob Ihr Unternehmen berechtigt ist, den entsprechenden Antrag einzureichen, können Sie mittels Selbst-Check ermitteln. 
   
Förderzeiträume 
Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 01.02.2022 und endet mit 31.12.2022. Als Förderwerber:in können Sie zwischen drei Förder­perioden wählen:
  • 01.02.2022 bis 31.12.2022
  • 01.02.2022 bis 30.09.2022 
  • 01.10.2022 bis 31.12.2022
Falls bereits ein EKZ beantragt wurde, dürfen sich die Zeiträume nicht überschneiden. 
    
Vorgehensweise
Anträge können online von 08.08. bis 30.11.2023 über das Unternehmens­service­portal USP gestellt werden. Es bedarf somit eines Zugangs zum USP sowie einer digitalen Signatur (siehe näheres dazu auch bei unserem Informations- und Registrierungsservice von ID Austria) und der Branchen­zuordnung nach ÖNACE (siehe auch Mein USP | Unternehmensdaten | Haupt­tätigkeit). Mehrfach­anträge sowie nachträgliche Korrekturen, Nach­besserungen oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages können nicht durchgeführt werden.

Der Antrag kann nur durch das Unternehmen selbst gestellt werden. Eine Vertretung durch Steuerberater oä ist durch die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens nicht möglich. 

Nach Einreichung des elektronischen Antrags­formulars werden die Daten automatisiert geprüft. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, wird die Energie­kosten­pauschale auf das im Antrag genannte Konto ausbezahlt. Das Unternehmen erhält das Ergebnis der Prüfung per E-Mail.
   
Stichproben-Prüfung
Nach der Auszahlung werden Förder­nehmende stichproben­artig ausgewählt und einer Detail­prüfung unterzogen. Bei Bezug zu Unrecht muss die Fördersumme inkl. Zinsen zurückbezahlt werden.


Stand: 28.11.2023
Quellen: BMF, FFG
Foto: Pexels - Brett Sayles