Eine Planungsrechnung bzw. ein (Mehr-)Jahresbudget zu erstellen, benötigt Zeit und Überlegungen. Diese sind aber gut investiert: Denn damit ermöglichen Sie sich und Ihrem Unternehmen, sich für die Gegenwart abzusichern und gleichzeitig zukunftsorientiert entscheiden und handeln zu können.
Wie macht ein (Mehr-)Jahresbudget zukunftsfit?
Die Erfahrung der letzten Jahre – wenn man sich die Unsicherheiten durch die Pandemie, durch geopolitische Änderungen und Schwierigkeiten, massiv erhöhte Energiepreise und weltweite Lieferkettenprobleme in Erinnerung ruft – zeigt, wie bedeutend Planungsrechnungen sind. Jedes einzelne Unternehmen war dadurch beeinflusst, der Unternehmenserfolg von einer Vielzahl sogar massiv beeinträchtigt. Aber auch technologische Entwicklungen und Digitalisierung veränderten einiges in der Geschäftswelt.
Wer die einzelnen Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten vorab bedacht, überlegt und bewertet hatte, kann gezielter und rascher agieren. Die Unsicherheit wird von der Kenntnis der möglichen Geschäftsentwicklung je nach Sachverhalt und Kriterien abgelöst.
Wie nutzt das Budget meiner Finanzierung?
Sie kennen es: Banken benötigen Zahlen, Vertrauen und Sicherheiten. Darum fordern sie als erstes von Kreditwerbern eine Budget- und Finanzplanung, damit sie sehen, dass die Geschäftsführung solide und überlegt handelt. Mit Ihrer Planungsrechnung können Sie die Finanzierung rascher auf die Beine stellen!
Welche konkreten Vorteile bringt eine gute Planung noch zusätzlich?
Es ist die Basis für das interne Kontrollsystem (IKS). Dessen Mindestanforderung im Sinne des § 22 GmbHG besteht aus einer Planungsrechnung inklusive monatlichem Soll-Ist-Vergleich – und dies ist sinnvoll, denn damit wird unterstützt und sichergestellt, dass das Unternehmen strukturell bestmöglich geschützt ist:
- Sichern des vorhandenen Vermögens
- Gewährleisten des genauen und zeitnahen Erstellen des Rechnungswesens
- Internes Durchsetzen der Geschäftspolitik
- Effizientes Gestalten von betrieblichen Abläufen
- Unterstützen des Risikomanagements mit Vier-Augen-Prinzip und Funktionstrennung
- Erfüllen der Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung
- Rechtliche Sicherheit
Erstellt: 29.01.2024
Foto: Nataliya Vaitkevich