Die voraussichtlichen Werte für Ihre Planung

Sozialversicherungswerte 2024

Caroline Forster

Update: Die Lohnpfändungswerte sind hinzugefügt.

Für die Personalkosten-Planung möchten Arbeitgeber:innen möglichst eine frühzeitige Bekanntgabe der Sozialversicherungswerte. Die voraussichtlichen Werte werden – vorbehaltlich der Bestätigung durch die ÖGK und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt – die folgenden sein: 
  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 518,44
  • Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: EUR 777,66
  • Höchstbeitragsgrundlage: 
    • Monatlich EUR 6.060,-
    • Täglich EUR 202,00
    • Jährlich für Sonderzahlungen: EUR 12.120,-
    • Monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen: EUR 7.070,-
  • ​Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt: 
    • bis EUR 1.951,- – 0 % 
    • über EUR 1.951,00 bis 2.128,- – 1 % 
    • über EUR 2.128,- bis 2.306,- – 2 % (Lehrlinge 1,2 %)
    • über EUR 2.306,- – 3 % (Lehrlinge 1,2 %)
  • E-Card Service-Entgelt: EUR 13.80 (Stichtag 15.11.2024)

Nachdem die Bundesregierung kürzlich bekanntgegeben hat, dass die Pensionen 2024 um 9,7 % steigen werden, erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) per 01.01.2024 von EUR 1.110,26 auf EUR 1.217,96. Da sich das Existenzminimum davon ableitet, ergeben sich die folgenden voraussichtlichen Werte (Bestätigung durch das Justizministerium wird in den kommenden Wochen erwartet; Werte in EUR): 
 
Voraussichtliche Existenzminimum-Werte 2024 monatlich wöchentlich täglich
Allgemeiner Grundbetrag 1.217,00 284,00 40,00
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag 1.420,00 331,00 47,00
Unterhaltsgrundbetrag 243,00 56,00 8,00
Höchstberechnungsgrundlage 4.860,00 1.135,00 162,00
Absolutes Geldexistenzminimum
- bei normaler Pfändung
- bei Unterhaltspfändung

608,50
456,38

142,00
106,50

20,00
15,00


Update: 03.10.2023
Erstellt: 04.09.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen 
Bild: Ruslan Burlaka