Die schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit wurde angekündigt. Ab 2024 soll das frühestmögliche Zugangsalter für Blockaltersteilzeiten voraussichtlich um jeweils sechs Monate jährlich angehoben werden. Hingegen soll die kontinuierliche Altersteilzeit nicht abgeschafft werden, sondern bleibt langfristig erhalten.
In Planung sind auch kleinere Anpassungen bei der Berechnung des Lohnausgleichs ab 2024, die Details sind noch in Verhandlung. Im Jahr 2023 kommt es aus aktueller Sicht zu keinen Änderungen bei der Altersteilzeit.
Stand: 01.02.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Anastasia Shuraeva