Achtung, der Pre-Check startete am 17. April!

Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen für 2022 

Herbert Huber

Auch für die kleineren Unternehmen wurde nun ein Pauschalfördermodell konzipiert, um die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 abzufedern. Lt. vorliegenden Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft gelten die folgenden Voraussetzungen.
   

Förderfähige Unternehmen

Eine Betriebsstätte in Österreich mit einem Umsatz zwischen EUR 10.000,- und 400.000,- muss bestehen. 
Nicht gefördert werden Freiberufler:innen, politische Parteien sowie öffentliche Unternehmen. Ausgeschlossen sind weiters Unternehmen der Branchen Energie, Immobilien, Finanz und Landwirtschaft. 
  

Zeiträume

Aus diesen förderfähigen Zeiträumen ist auszuwählen:
  • Februar 2022 bis Dezember 2022
  • Februar 2022 bis September 2022
  • Oktober 2022 bis Dezember 2022
   

Höhe der Förderung

Diese wird je nach Branche und Jahresumsatz bemessen und bedient sich eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria. Die Berechnung erfolgt individuell je Unternehmen. Die mögliche Förderung kann zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,- liegen. 
   

Ablauf des Förderprozesses

Seit dem 17. April ist für die Unternehmen ein sogenannter Pre-Check (eine Art Selbst-Prüfung) bei der Forschungsförderungsgesellschaft FFG geöffnet, bei dem sie sich anmelden können. In dem Zuge kommen Informationen über die nötigen Unterlagen und Informationen der Antragstellung. Für diese sind voraussichtlich Handysignatur und der Zugang zum Unternehmensserviceportal USP  erforderlich. Für die genaueren Informationen haben BMAW und FFG eine umfassende FAQ-Sammlung eingerichtet.  

Achtung: Das Einreichen durch Steuerberater:innen ist nicht möglich, jedes Unternehmen muss den Antrag selbst stellen. 


Stand: 25.04.2023
Erstellt: 13.04.2023
Quelle: BMAW