COVID-19: Bereithalten der Kurzarbeits-Abrechnungen

COVID-19: Bereithalten der Kurzarbeits-Abrechnungen

Caroline Forster

Unternehmen, die die Kurz­arbeits­maßnahme (KUA) in Anspruch genommen hatten, werden im Rahmen der Abgaben­prüfungen (GPLB) erfahrungs­gemäß streng geprüft. Beachtens­wert ist, dass bei fest­gestellten Abweichungen vom Prüfer eine Meldung ans AMS erfolgt, die ohne weitere Über­prüfung in eine Anzeige bei der Staats­anwaltschaft wegen Förder­betrugs münden kann. In dem Zuge wird die gesamte bezogene Kurz­arbeits­beihilfe zurückgefordert. Die Staats­anwalt­schaft nimmt dazu Ermittlungen auf, beispiels­weise durch Zeugen­befragungen von Mitarbeitern bzw. Geschäfts­führern durch die Polizei, und beauftragt einen Gutachter zur Klärung. 

Um diese Umstände zu vermeiden, empfehlen wir, die Arbeits­zeit­aufzeichnungen im Vorfeld genau auf Voll­ständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, da sie zu Beginn einer GPLB vorgelegt werden müssen. Dabei ist es hilfreich, die Vorgaben im Detail durchzugehen:
  • Vorliegen von korrekten KUA-Zeit­auf­zeichnungen für den gesamten KUA-Zeitraum für jeden Mitarbeiter
  • Korrekte und lt. Vorgaben eingetragene Pausen (nach sechs­stündiger Arbeits­zeit mindestens eine halb­stündige Pause) 
  • Kompatibilität der KUA-Zeitauf­zeichnungen mit anderen Aufzeichnungen und Unterlagen (zB Dienst­vertrag, Fahrtenbücher, Reise­kosten­abrechnungen, etc.) 
  • Korrekte eingetragene Nicht-Arbeits­zeiten wie Urlaube, Quarantäne­zeiten, Kranken­stände und Feier­tage 
  • Übereinstimmen der KUA-Zeit­auf­zeichnungen mit den die Personal­verrechnung übermittelten Angaben zur Beantragung der KUA-Beihilfe für das jeweilige Monat 
Sollte es dabei zu Abweichungen gekommen sein, empfiehlt es sich, bereits vor der Prüfung die korrigierten Abrechnungen beim AMS einzu­reichen und die zuviel bezogene KUA-Beihilfe zurück­zu­zahlen. 

Hinweis: KUA-Arbeitszeit-Aufzeichnungen sind 10 Jahre ab Ende des Kalender­jahres, in dem die gesamte Förderung ausbezahlt wurde, aufzu­bewahren. Das AMS kann die Aufzeichnungen jederzeit prüfen.

Stand: 30.11.2022
Foto: kaboompics