Aktion scharf bei geringfügiger Beschäftigung
Nach Angaben des BMAW werden das AMS und die Behörden ihre Maßnahmen gegen die Anstellung von Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die arbeitslos gemeldet sind, verstärken, um den Anteil von regulären Arbeitsverträgen zu erhöhen. Dies geschieht in zweierlei Form: Zum einen werden Arbeitslose dazu ermutigt, sich aktiv um eine Anstellung mit voller Sozialversicherung im gleichen Unternehmen zu bemühen, da ansonsten eine beschleunigte Sperre der Arbeitslosenunterstützung möglich ist. Zum anderen werden Unternehmen, die einen überproportional hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten aufweisen, insbesondere wenn sie gleichzeitig offene Stellen haben, in Zukunft stärker überwacht. Zusätzlich wird speziell gegen die unerlaubte Praxis vorgegangen, bei der Arbeitnehmer offiziell nur als geringfügig beschäftigt gemeldet werden, während sie tatsächlich in einem größeren Umfang ohne ordnungsgemäße Anmeldung arbeiten.
Stand: 03.07.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Pexels - Rodolfo Quirós
BMAW: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, AMS: Arbeitsmarktservice