Behörden setzen Grenzen für Arbeitslose und Unternehmen.

Aktion scharf bei geringfügiger Beschäftigung

Caroline Forster

Nach Angaben des BMAW werden das AMS und die Behörden ihre Maßnahmen gegen die Anstellung von Personen in geringfügigen Beschäftigungs­verhältnissen, die arbeitslos gemeldet sind, verstärken, um den Anteil von regulären Arbeits­verträgen zu erhöhen. Dies geschieht in zweierlei Form: Zum einen werden Arbeitslose dazu ermutigt, sich aktiv um eine Anstellung mit voller Sozial­versicherung im gleichen Unternehmen zu bemühen, da ansonsten eine beschleunigte Sperre der Arbeitslosen­unterstützung möglich ist. Zum anderen werden Unternehmen, die einen über­proportional hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten aufweisen, insbesondere wenn sie gleichzeitig offene Stellen haben, in Zukunft stärker überwacht. Zusätzlich wird speziell gegen die unerlaubte Praxis vorgegangen, bei der Arbeit­nehmer offiziell nur als geringfügig beschäftigt gemeldet werden, während sie tatsächlich in einem größeren Umfang ohne ordnungs­gemäße Anmeldung arbeiten.

Stand: 03.07.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Pexels - Rodolfo Quirós
BMAW: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, AMS: Arbeitsmarktservice