Ein umweltbewusster Vorteil

Jobrad-Leasing mit Bezugsumwandlung

Caroline Forster

Viele Arbeitgeber:innen erkennen den Wert, ihren Mitarbeiter:innen attraktive Arbeits­bedingungen zu bieten, und integrieren umwelt­freundliche Optionen in ihr Portfolio. Eine solche Option ist das Jobrad-Leasing. 
   

Was ist Jobrad-Leasing?

Jobrad, auch bekannt als Dienstrad oder Firmenrad, ist ein Programm, bei dem Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen Fahrräder zur Verfügung stellen. Diese können entweder gekauft oder geleast werden. Es gibt verschiedene Modelle für die Übernahme der Kosten, einschließlich der alleinigen Finanzierung durch das Unternehmen oder einer Kosten­beteiligung der Mitarbeiter:innen durch Bezugs­umwandlung oder eine monatliche Nutzungs­gebühr. Sowohl herkömmliche Fahrräder als auch E-Bikes können in Jobrad-Programmen verwendet werden.
   

Fördermöglichkeiten für E-Bikes

Unternehmen, die sich für die Anschaffung von Elektro­fahrrädern entscheiden, können in der Regel Fördermittel in Anspruch nehmen. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass die E-Bikes für mindestens vier Jahre im Eigentum des Unter­nehmens bleiben müssen. Weitere Informationen zu Förder­möglichkeiten finden Sie auf der Website der Umweltförderung Österreich LINK.
   

Steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung

Die Bereitstellung eines Fahrrads für Mitarbeiter:innen zur privaten Nutzung, einschließlich jener für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist grundsätzlich abgabenfrei; sowohl bei gekauften als auch bei geleasten Fahrrädern. Darüber hinaus bleibt der steuerliche Anspruch von Arbeit­nehmer:innen auf ein Pendler­pauschale von der Nutzung eines Jobrads unberührt. Wenn ein:e Arbeitgeber:in den Mitarbeiter:innen erlaubt, das Jobrad kostenlos aufzuladen, führt dies zu keinem Sachbezug. Betriebliche angeschaffte (E-)Fahrräder sind darüber hinaus zum Vorsteuer­abzug berechtigt. 
   

Bezugsumwandlung

Die Bezugs­umwandlung bezieht sich auf die Reduzierung des Bruttogehalts als Teil der Finanzierung des Jobrads, was zu einer Reduzierung der Bemessungs­grundlagen für Lohnabgaben führt. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass sie nur dann zur Reduktion der Bemessungs­grundlagen für die Lohnabgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, KommSt, Sozialversicherung und betriebliche Vorsorge) führt, wenn die laufenden Bruttobezüge aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung reduziert werden. Zu bedenken ist, dass auch die Basis für Folge­ansprüche sinkt (Sonder­zahlungen, Überstunden­entgelt, etc.). Um keine Nachteile für die Mitarbeiter:innen entstehen zu lassen, kann man ev. alternative Gestaltungs­möglichkeiten in Betracht ziehen:
  • Vereinbarung, dass die Bruttokürzung nur für den laufenden Bezug (Gehalt/Lohn) anzuwenden ist und alle anderen Ansprüche ungekürzt bestehen bleiben. 
  • Abgeschwächtes Ausmaß der Bruttokürzung, um die Folge­nachteile zu kompensieren. 
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bezugs­umwandlung kein Unter­schreiten des kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelts mit sich bringen darf. 
   

Praktische Schritte für Jobrad-Leasing

  1. Ein:e Mitarbeiter:in wählt ein Fahrrad im kooperierenden Fahrrad­handel aus.
  2. Hier wird ein Angebot erstellt, und die/der Mitarbeiter:in füllt ein Formular für den Leasing- oder Kaufvertrag aus.
  3. Die Unterlagen werden an die/den Arbeitgeber:in übermittelt.
  4. Die/der Arbeitgeber:in prüft und unterzeichnet die Unterlagen, die dann an das Handels­unternehmen zurückgeschickt werden.
  5. Das Handelsunternehmen stellt eine Rechnung aus.
  6. Das Leasingunternehmen überweist den Kaufpreis an das Handels­unternehmen.
  7. Das Handelsunternehmen übergibt das Rad an die/den Mitarbeiter:in, wobei das rechtliche Eigentum beim Leasing­unternehmen verbleibt. 
   

Vorteile des Jobrad-Leasings für Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in

Arbeitgeber:innen profitieren von einem verbesserten Unternehmens­image, da sie umwelt­freundliche Transport­alternativen fördern. Zudem kann es zu einer Erhöhung der Mitarbeiter:innen­zufriedenheit und -bindung führen. Arbeitgeber:innen können möglicher­weise auch von Steuer­vorteilen und Förder­mitteln profitieren.

Für Mitarbeiter:innen besteht der Vorteil darin, dass sie Zugang zu qualitativ hochwertigen Fahr­rädern haben, ohne die gesamten Kosten selbst tragen zu müssen. Die Bezugs­umwandlung ermöglicht es ihnen, die Kosten über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen und dabei möglicherweise Steuer­vorteile zu nutzen. Zudem fördert das Radfahren die Gesundheit und Fitness und bietet eine umwelt­freundliche Transport­möglichkeit.
   
Fazit
Arbeitgeber:innen, die daran interessiert sind, Jobrad-Leasing-Programme einzuführen, sollten die verschiedenen Optionen prüfen und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese können abhängig vom Standort variieren. Somit ist es ratsam, sich vor Implementieren des Programms professionell beraten zu lassen.