Auch Unternehmen sind betroffen.

ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen

Caroline Forster

Die rechtliche Ausgestaltung der ORF-Abgabe beschäftigt aktuell die Legislative sowie die Öffentlichkeit. Ab 2024 soll diese die bisherige GIS-Gebühr ersetzen und nicht mehr nach Vorhanden­sein von Empfangs­geräten, sondern pro Haushalt abgerechnet werden. Die Einhebung wird nicht via Personal­verrechnung erfolgen (wie manche Medien kolportierten), sondern durch die ORF-Beitrags Service GmbH. 

Im Gesetzesentwurf sind Beitragspflicht im privaten Bereich und im betrieblichen Bereich geregelt. Auch Unter­nehmen, also jede:r Unter­nehmer:in pro Gemeinde, in der eine Betriebs­stätte im kommunal­steuerlichen Sinn liegt, sollen die Abgabe leisten. Die Höhe ist abhängig von der Vorjahres-Lohnsumme und kann bis zu 50 Beiträge pro Betriebs­stätte, maximal aber 100 Beiträge pro Unter­nehmen betragen. 

Die weitere Gesetzgebung ist abzuwarten. Wir halten Sie über den aktuellen Stand informiert. 

Stand: 02.05.2023
Quellen: Kraft & Kronberger Fach­publikationen 
Foto: Vecislavas Popa