ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen
Die rechtliche Ausgestaltung der ORF-Abgabe beschäftigt aktuell die Legislative sowie die Öffentlichkeit. Ab 2024 soll diese die bisherige GIS-Gebühr ersetzen und nicht mehr nach Vorhandensein von Empfangsgeräten, sondern pro Haushalt abgerechnet werden. Die Einhebung wird nicht via Personalverrechnung erfolgen (wie manche Medien kolportierten), sondern durch die ORF-Beitrags Service GmbH.
Im Gesetzesentwurf sind Beitragspflicht im privaten Bereich und im betrieblichen Bereich geregelt. Auch Unternehmen, also jede:r Unternehmer:in pro Gemeinde, in der eine Betriebsstätte im kommunalsteuerlichen Sinn liegt, sollen die Abgabe leisten. Die Höhe ist abhängig von der Vorjahres-Lohnsumme und kann bis zu 50 Beiträge pro Betriebsstätte, maximal aber 100 Beiträge pro Unternehmen betragen.
Die weitere Gesetzgebung ist abzuwarten. Wir halten Sie über den aktuellen Stand informiert.
Stand: 02.05.2023
Quellen: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Vecislavas Popa