Steuerliche Erleichterung in Sicht

Versteuerung leer stehender Betriebsgebäude

Herbert Huber

In der zweiten Jahreshälfte 2023 bekommen Unternehmen voraussichtlich neue Optionen für die außerbetriebliche Nutzung leer stehender Betriebsgebäude.
   

Aktuell

Entnehmen Firmen Grundstücke aus dem Betriebsvermögen und überführen sie in Privatvermögen, müssen sie diese in der Regel mit dem Teilwert bewerten, der dem Verkehrswert zum Entnahmezeitpunkt entspricht. Bei Betriebsliegenschaften führt dies vielfach zum Aufdecken von stillen Reserven, die im Zeitpunkt der Entnahme versteuert werden müssen. Dies gilt jedoch nicht für Grundstücke, die zum Buchwert und damit steuerneutral entnommen werden können. Um mögliche Steuerbelastungen zu vermeiden, belassen Unternehmen häufig leerstehende Betriebsgebäude im Betriebsvermögen, auch wenn diese nicht genutzt werden. Durch diese Vorgehensweise entsteht eine so genannte "Bodenversiegelung".
   

Geplant

Um dieser Problematik zu begegnen, ist eine Neuregelung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 mit Gültigkeitsdatum 01.07.2023 geplant. Diese sieht vor, dass die Entnahme von Betriebsgebäuden zum Buchwert erfolgt, wodurch keine stillen Reserven realisiert werden und zu dem Zeitpunkt keine Steuer anfällt. Allerdings ist die Verabschiedung des Gesetzes noch ausständig und für Mitte Juli 2023 geplant.

Ihre steueroptimierten Optionen ab Juli 2023
  • Die Entkoppelung von Unternehmen und Immobilien
  • Vereinfachte Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation 
  • Änderung der Rechtsform durch Nutzen des Umgründungssteuergesetzes
   
Für eine Betriebsaufgabe kann beantragt werden, das Gebäude in bestimmten Fällen nicht mit dem Buchwert, sondern mit dem gemeinem Wert anzusetzen. Wenn seit der Betriebseröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre vergangen sind, kann auch der auf das Gebäude entfallende Aufgabegewinn mit dem Hälftesteuersatz versteuert werden. Dies gilt für Entnahmen bzw. Betriebsaufgaben ab dem 01.07.2023. 

Stand: 03.07.2023
Quelle: RdW/Mayr
Bild: Pexels - Pixabay