Die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen), von der sich die Existenzminimums-Werte ableiten, wird mit Wirkung ab 01.01.2023 zusätzlich zum gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 % um weitere EUR 20,- erhöht:
EUR 1.030,49 (Wert 2022) * 1,058
+ EUR 20,00
= EUR 1.110,26
Daraus ergeben sich die nachfolgenden (voraussichtlichen) Existenzminimum-Werte für 2023:
Die offizielle Bestätigung durch das Justizministerium ist noch offen, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen.
Stand: 01.11.2022
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Karolina Grabowska