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Die Anhebung wurde auf Jahresanfang 2022 vorgezogen
Wie die Abgabenerleichterung erreicht wird
Planen Sie: Nach der Investitionsprämie ist vor dem Investitionsfreibetrag.
Die Regelungen für grenzüberschreitendes Arbeiten werden per Juli wieder geändert.
Das OGH entscheidet in diesen Fällen für eine reduzierte Höhe.
Eine OGH-Entscheidung bringt nicht die erhoffte endgültige Klärung zum Saisoncharakter der Branche.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer sind Anträge in zwei Varianten möglich.
Um die aktuellen Preissteigerungen abzufedern, werden die Werte vorübergehend adaptiert.
Für die Einstellung von Flüchtlingen gilt es, die Regelungen zu beachten.
Bis Juni 2022 verlängert – die Freistellung mit Entgeltfortzahlung unter bestimmten Umständen.
Die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit gilt nun bis Ende des Schuljahres 2021/22.
Seit Anfang März 2022 müssen neben Parkschein und -pickerl auch Sachbezüge bedacht werden.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird vor Angriffen auf IT-Daten und -Infrastruktur gewarnt.
Christian Pedross ist mit März 2022 Audit Partner.
Saisonbetriebe können die Unterstützung im Januar beantragen.
Denken Sie daran, den Jahresbeleg zu erstellen und validieren.
Coronaprämien, die an Arbeitnehmer geleistet werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen abgabenbefreit.
Da die Bedingungen im Lockdown für EPUs, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer wieder härter wurden, wird er wieder aktiviert.
Der Förderdschungel ist nicht mehr leicht zu durchblicken. Wir haben die richtige Übersicht.
Update: Der NPO-Fonds wurde wegen des November/Dezember-Lockdowns wiederum verlängert.
Der Verlustersatz II bzw. Verlustersatz III umfassen Zeiträume bis März 2022.
Der Herbst/Winter-Lockdown 2021 macht die Verlängerung des Ausfallsbonus nötig – mit Änderungen.
Für die Zeit des Lockdowns im November/Dezember 2021 wird das Kurzarbeitsmodell adaptiert und um Saisonstarthilfe und Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende erweitert.
Die Notmaßnahmenverordnung bringt weitreichende Einschnitte in Wirtschaft und Alltag – aber wie wird das für Unternehmen und Arbeitnehmer abgefedert?
Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bringt nicht nur die Vorgabe "geimpft, genesen oder getestet", sondern auch juristische Unsicherheiten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Mit Phase 3 wurden die Betrachtungszeiträume bis September 2021 verlängert, die Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden.
Rechtlich unterschiedliche Ansichten der Sozialpartner führen zu einer unsicheren Situation für die Betriebe.
Nach Ende September gilt eine 3-Monatsfrist zur Abrechnung.
Die neue Variante ist die Verlängerung der Maßnahme um die Kalendermonate Juli, August und September 2021.
Bei den Sonderzahlungen kommt es nicht auf den Auszahlungszeitpunkt an.
Die neue Phase 5 bringt Änderungen, die die Unterstützung treffsicherer machen sollen.
Ein staatlich geförderter Bonus von durchschnittlich EUR 500,- pro Person wird dem Gesundheitspersonal zugute kommen.
Ab nunmehr Oktober 2021 werden die gesetzlichen Fristen und Termine an jene der Angestellten angepasst.
Ab Juli tritt die Gesetzesnovelle zur Exekutionsordnung in Kraft und betrifft auch HR und Personalverrechnung.
Werden Sie noch im Juni aktiv: Dann erleichtern Sie sich das Umsatzsteuer-Handling in EU-Staaten.
Besonders bedeutsam, um mögliche Unterstützungen zu sichern
Zur besonderen Förderung von Außenbereichen eignet sich diese neue Unterstützungsmaßnahme.
Ein OGH-Spruch zeigt, wie wichtig umgehendes Reagieren bei Schadenersatzansprüchen ist.
Das viel diskutierte Thema Impfung betrifft auch Unternehmen selbst.
Zukunftsorientiertes Wirtschaften hat eine interessante Schnittstelle mit Employer Branding.
Karriere mit Moore Salzburg