Mit der Fachkräfteverordnung 2025 (BGBl. II Nr. 421/2024, veröffentlicht am 31.12.2024) wurde
die neue Mangelberufsliste für das Jahr 2025 festgelegt. Diese besteht aus einer bundesweit gültigen Liste sowie ergänzenden Zusatzlisten für einzelne Bundesländer.
Ein Beruf gilt als Mangelberuf, wenn in Österreich oder in einem bestimmten Bundesland pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind (Stellenandrangsziffer). Ziel der Verordnung ist es, qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR/Schweiz) den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Personen, die eine entsprechende Ausbildung in einem der gelisteten Berufe nachweisen können, haben die Möglichkeit, eine Rot-Weiß-Rot-Karte gemäß § 12a AuslBG zu beantragen und damit ein vereinfachtes Zuwanderungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
Die Liste wird nach wie vor von Berufen aus dem technischen und handwerklichen Bereich dominiert. Beständig vertreten sind zudem Lohn- und Gehaltsverrechner:innen, die seit Jahren zu den anerkannten Mangelberufen zählen. Auch Buchhalter:innen sowie Wirtschaftstreuhänder:innen sind – wie bereits im Vorjahr – erneut auf der Liste zu finden.
Stand: 04.02.2025
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Bild: Cottonbro