Internationale Personaleinsätze sind mit zahlreichen sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen verbunden – insbesondere bei Entsendungen. Um Unternehmen hierbei gezielt zu unterstützen, hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit März 2025 eine bundesweit einheitliche Service-Hotline eingerichtet.
Einheitliche Anlaufstelle für zwischenstaatliche Sozialversicherung
Unter der Telefonnummer +43 5 0766-6100 steht Unternehmer:innen sowie deren steuerlichen oder arbeitsrechtlichen Vertretungen ab sofort eine zentrale Ansprechstelle für sämtliche Fragen zum anzuwendenden Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitender Beschäftigung zur Verfügung.
Die Service-Hotline gilt unabhängig vom Sitz des Unternehmens oder dem Wohnort der betroffenen Mitarbeiter:innen – österreichweit einheitlich. Bereits bekannte Telefonnummern in den Bundesländern bleiben dennoch aktiv: Anrufe werden automatisch auf die neue zentrale Hotline umgeleitet, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Erstellt: 05.05.2025
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse
Foto: Porapak Apichodilok















