Internationale Personal­einsätze sind mit zahlreichen sozial­versicherungs­rechtlichen Frage­stellungen verbunden – insbesondere bei Entsendungen. Um Unter­nehmen hierbei gezielt zu unterstützen, hat die Österreichische Gesundheits­kasse (ÖGK) mit März 2025 eine bundesweit einheitliche Service-Hotline eingerichtet.

Einheitliche Anlaufstelle für zwischen­staatliche Sozial­versicherung

Unter der Telefonnummer +43 5 0766-6100 steht Unternehmer:innen sowie deren steuerlichen oder arbeits­rechtlichen Vertretungen ab sofort eine zentrale Ansprech­stelle für sämtliche Fragen zum anzu­wendenden Sozial­versicherungs­recht bei grenz­über­schreitender Beschäftigung zur Verfügung.

Die Service-Hotline gilt unabhängig vom Sitz des Unternehmens oder dem Wohnort der betroffenen Mit­arbeiter:innen – österreich­weit einheitlich. Bereits bekannte Telefon­nummern in den Bundes­ländern bleiben dennoch aktiv: Anrufe werden automatisch auf die neue zentrale Hotline umgeleitet, um einen reibungs­losen Übergang sicherzustellen.

Erstellt: 05.05.2025
Quelle: Österreichische Gesundheits­kasse
Foto: Porapak Apichodilok