Mit der Veröffentlichung des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 am 18. März 2025 wurde das abrupte Ende der finanziellen Förderungen im Rahmen von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit offiziell besiegelt. Ab dem 1. April 2025 stehen Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zur Verfügung.
Künftig ohne finanzielle Unterstützung
Obwohl Vereinbarungen über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in weiterhin arbeitsrechtlich zulässig sind, entfällt mit 01.04.2025 die finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Betroffen sind sämtliche neuen Anträge, sofern sie nicht unter die nachstehende Übergangsregelung fallen.
Übergangsregelung: Was weiterhin gefördert wird
Eine Übergangsregelung sichert bestehenden oder rechtzeitig vereinbarten Fällen weiterhin den Bezug von Förderung. Konkret gelten diese Voraussetzungen: Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld wird weiterhin ausbezahlt, wenn
- der Bezug spätestens am 31.03.2025 begonnen hat oder
- die Vereinbarung über Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit nachweislich spätestens am 28.02.2025 abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31.05.2025 startet.
Somit gilt:
- Anträge für eine geförderte Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mit Beginn vor dem 01.04.2025 sind weiterhin möglich.
- Für Beginntermine ab 01.04.2025 ist eine rechtzeitige Vereinbarung (bis 28.02.2025) sowie der Start der Bildungsmaßnahme bis spätestens 31.05.2025 erforderlich.
- Ab 01.06.2025 sind keine Anträge auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld mehr möglich.
Das AMS stellt hierzu eine tabellarische Übersicht mit konkreten Fallbeispielen zur Verfügung – diese gelten sowohl für Weiterbildungsgeld als auch für Bildungsteilzeitgeld sinngemäß.
Arbeitnehmer:innen haben nun das gesetzliche Rücktrittsrecht: Sie können von einer vor dem 01.04.2025 vereinbarten Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zurückzutreten, wenn der Anspruch auf Förderung infolge der Gesetzesänderung nicht mehr gegeben ist.
Ausblick
Die Streichung dieser Förderinstrumente ist Teil der geplanten Budgetkonsolidierung. Ein neues Fördermodell wurde von der Bundesregierung angekündigt, Details sind jedoch noch nicht bekannt. Eine mögliche Nachfolgelösung soll per 01.01.2026 gelten.
Bis dahin bleiben betroffenen Arbeitnehmer:innen in der Regel nur nicht geförderte Alternativen, wie
- unbezahlte Karenzierung (zB Bildungskarenz ohne AMS-Förderung),
- Reduktion der Arbeitszeit (Teilzeitvereinbarung),
- Vereinbarung eines Sabbaticals.
Stand: 26.03.2025
Quelle: Vorlagenportal
Bild: Bertelli Fotografia