Nach Ende September gilt eine 3-Monatsfrist zur Abrechnung.
Die neue Variante ist die Verlängerung der Maßnahme um die Kalendermonate Juli, August und September 2021.
Bei den Sonderzahlungen kommt es nicht auf den Auszahlungszeitpunkt an.
Die neue Phase 5 bringt Änderungen, die die Unterstützung treffsicherer machen sollen.
Ein staatlich geförderter Bonus von durchschnittlich EUR 500,- pro Person wird dem Gesundheitspersonal zugute kommen.
Ab nunmehr Oktober 2021 werden die gesetzlichen Fristen und Termine an jene der Angestellten angepasst.
Ab Juli tritt die Gesetzesnovelle zur Exekutionsordnung in Kraft und betrifft auch HR und Personalverrechnung.
Werden Sie noch im Juni aktiv: Dann erleichtern Sie sich das Umsatzsteuer-Handling in EU-Staaten.
Besonders bedeutsam, um mögliche Unterstützungen zu sichern
Zur besonderen Förderung von Außenbereichen eignet sich diese neue Unterstützungsmaßnahme.
Ein OGH-Spruch zeigt, wie wichtig umgehendes Reagieren bei Schadenersatzansprüchen ist.
Das viel diskutierte Thema Impfung betrifft auch Unternehmen selbst.