Gefinkelte EU-Regelung: One-Stop-Shop

One-Stop-Shop: Umsätze an Nichtunternehmer in der EU

Patrick Vilsecker

Werden Sie noch im Juni aktiv: Denn bereits am 01.07.2021 erfolgt die Umstellung zum One-Stop-Shop-System innerhalb der EU. Drei Varianten (EU-OSS, IOSS und Nicht-EU-OSS) lösen den bisherigen Mini-OSS ab.
   
Was bedeutet das konkret? 
Mit dem One-Stop-Shop können die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze über den Member State of Identification (für Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich ist dies im Regelfall auch Österreich) erklärt und die Umsatzsteuer hier bezahlt werden.
Als diese Umsätze sind innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze an Nichtunternehmer bzw. Schwellenerwerber sowie Dienstleistungen an Nichtunternehmer zu verstehen (genauere Spezifikation im Dokument).

Die betroffenen Unternehmen ersparen sich die umsatzsteuerliche Registrierung in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat und die folgenden, dort durchzuführenden Verpflichtungen. 

Die Details zur Regelung haben wir für Sie in einer praktischen Unterlage zusammengefasst, die die grundlegenden Fragen direkt beantwortet. 

Analysieren Sie Ihre Umsätze auf Relevanz für die Regelung, und nehmen Sie die Registrierung nötigenfalls noch im Juni vor. Wir unterstützen Sie dabei gerne.