Besser rechtzeitig eintakten

Fristen & Termine 2021

Herbert Huber

Damit Sie keine Fristen für eventuell mögliche Unterstützungen übersehen, haben wir einen Überblick über die kommenden Abgabetermine 2021 zusammengestellt. 
   
15.05.2021
  • NPO-Zuschuss: Antrag für das 4. Quartal 2020. Der Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen zur Abfederung der betriebsnotwendigen Kosten wurde auf das 4. Quartal 2020 ausgedehnt. Auch ein Struktursicherungsbeitrag von 7 % der Gesamteinahmen 2019 ist enthalten. Die Beantragung läuft über das BMKOES auf https://npo-fonds.at. Mehr Details hier
  • Ausfallsbonus per Februar 2021: Mehr Details hier.
31.05.2021
  • Übergangsregelung NoVA: Datum für den Kaufvertragsabschluss für neu zugelassene PKW und Klein-LKW, die noch in die Übergangsregelung der NoVA-Erhöhung hineinfallen können. Mehr Details hier
  • Investitionsprämie: Erste Maßnahme. Mehr Details hier
15.06.2021
30.06.2021
  • Ratenzahlungen: Antragsfrist. Für Phase 1 des COVID-19 Ratenzahlungskonzepts muss der Antrag zwischen 10.06. und dem 30.06.2021 gestellt werden. Mehr Details hier
  • Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen: Beantragung. Bis spätestens 30.06.2021 muss der Antrag für November und Dezember 2020 via FinanzOnline eingebracht werden. Mehr Details hier.  
  • Fixkostenzuschuss 800.000: Der Antrag für die erste Tranche des FKZ 800.000 muss bis 30.06.2021 gestellt werden. Allerdings ist auch eine Beantragung der Auszahlung des gesamten FKZ 800.000 im Rahmen der zweiten Tranche (bis Jahresende 2021) möglich. Mehr Details hier. 
  • Überbrückungsfinanzierung: Der Antrag für die Überbrückungsfinanzierung und die Lockdown-Kompensation für selbständige Künstler für die Jahre 2020 und 2021 ist bis spätestens Ende Juni einzubringen. Mehr Details und Antrag hier.  
  • Verlustersatz: Beantragung der ersten Tranche. Mehr Details hier
01.07.2021
  • E-Commerce-Paket: Mit Juli tritt das E-Commerce-Paket in Kraft. Mit der Abschaffung der Lieferschwelle im innergemeinschaftlichen Versandhandel, dem Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung für Kleinsendungen unter EUR 22,- und der fiktiven Steuerschuldnerschaft für elektronische Plattformen müssen Unternehmen ab dem Zeitpunkt die ig Versandhandelsumsätze und ig Dienstleistungen über den erweiterten EU-One-Stop-Shop-Zugang (EU-OSS) erklären und bezahlen. Die Registrierung zum EU-OSS kann seit 01.04.2021 elektronisch über FinanzOnline beantragt werden. Mehr Details hier.  
15.07.2021
31.07.2021
15.08.2021 
31.08.2021 
15.09.2021 
30.09.2021
  • Investitionsprämie: Abrechnung für alle Investitionen bis Ende Juni 2021. Danach 3-Monats-Frist. Mehr Details hier.
15.10.2021 
15.11.2021 
15.12.2021 
31.12.2021 

Stand: 05.07.2021
Quelle: BMF, WKO, ÖHT, SVS