Weitere Entlastungsmaßnahmen

Gutschriften für Selbständige und Land- und Forstwirte

Herbert Huber

Die Gesetzgeber haben verschiedene Entlastungen für Selb­ständige bzw. Land- und Forst­wirte aufgesetzt, um die Härten der wirtschaf­tlichen Rahmen­bedingungen abzufedern. 
   

Kranken­versicherungs­beiträge-Gutschrift

Als Teil der ökosozialen Steuer­reform wurde 2022 eine Entlastung für selb­ständige Erwerbstätige mit niedrigen bzw. mittleren Einkommen beschlossen, die in Form von Gut­schriften zu den Kranken­versicherungs­beiträgen erfolgen soll. 
   
Anspruch
Der Anspruch besteht für Selbständige (Gewerbe­treibende, neue Selb­ständige, SVS-versicherte Gesell­schafter-Geschäfts­führer, Frei­berufler) die mit 31.05.2022 nach dem GSVG bzw. für Land- und Forst­wirte, die mit 15.01. nach dem BSVG pflicht­versichert sind, jeweils mit einer Beitrags­grundlage von unter EUR 2.900,-.
   
Höhe
Die Anspruchshöhe bemisst sich nach der Höhe der Bemessungs­grund­lage für die SV und beträgt gestaffelt zwischen EUR 60,- und EUR 315,-. Bis zu EUR 1.800,- monatliche Beitrags­grund­lage steigt sie auf EUR 351,-. Bei einer höheren Beitrags­grund­lage sinkt sie wieder, ab einem Wert von EUR 2.900,- gibt es keine Gut­schrift mehr. Als Basis wird die am 01.06.2022 letzte end­gültig fest­gestellte Beitrags­grund­lage heran­gezogen, falls eine solche nicht vorliegt, wird die vorläufige genutzt. 
   
Zeit
Die Gutschrift für GSVG-Versicherte erfolgt mit der Vor­schreibung für das dritte Quartal, jene für BSVG-Versicherte mit der Beitrags­vorschreibung für das zweite Quartal 2022. 
   

Sozialversicherungs­bonus

Zusätzlich wurde ein einmaliger Sozial­versicherungs­bonus für Selbständige sowie Land- und Forst­wirte im Juli beschlossen. Hier ist der Stich­tag der 31.08.2022, die Gutschrift wird mit der Vorschreibung für das vierte (Selb­ständige) bzw. das dritte (Landwirte) Quartal 2022 erfolgen. Die Staffelung wird ebenfalls  lt. Beitrags­grund­lage mit einer Obergrenze von EUR 2.900,- vorgenommen, die Höhe beträgt zwischen EUR 160,- und EUR 500,-. Mit einem Jahres­einkommen unter EUR 24.500,- ist der außer­ordentliche Bonus außerdem einkommen­steuer­befreit. 
   

Niedrigere Beitrags­vorschreibungen

Wenn der Gewinn durch die Teuerung voraussichtlich sinkt, kann bei der SVS ein Antrag auf Herabsetzen der Beitrags­vorschreibungen gestellt werden. Bis Ende September kann auch eine Herab­setzung von Voraus­zahlungen für die Einkommens- bzw. Körperschafts­steuer beantragt werden. 


Stand: 10.08.2022
Quellen: SVS, WKO
Fotocredit: George Milton