Februar 2015

WICHTIGE GESETZLICHE ÄNDERUNG 2015 Arbeitsrecht - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G

Lohn- und Sozialdumping wird hinkünftig – noch stärker als bisher - durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) bekämpft. Das Gesetz soll Arbeitnehmern den zustehenden Grundlohn für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen.Wer als Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht zumindest den nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohn unter Beachtung der Einstufungskriterien leistet, macht sich strafbar.