Mit 01. März 2022 wird Wien flächendeckend zur Kurzparkzone: Das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen ist fast überall nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl (für Wiener) erlaubt. Die Zeiten von Montag bis Freitag 09.00 bis 22.00 Uhr sind gebührenpflichtig, Feiertage ausgenommen. Mit Kurzparkschein kann maximal zwei Stunden lang geparkt werden. Ausnahmen gibt es nur minimal, in manchen dünn besiedelten Gewerbe- oder Industriegebieten. Hier gibt die Gemeinde Wien
detailliertere Informationen.
Neu ist diese flächendeckende Kurzparkzone vor allem für die Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23. Die Betriebe, die in diesen Bezirken ansässig sind, müssen somit ab März ebenfalls auf den abgabepflichtigen Sachbezug für Firmenparkplätze ("Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes" gemäß § 4a Sachbezugswerteverordnung) achten. Dieser Sachbezug beträgt monatlich EUR 14,53. Wenden Sie sich für nähere Informationen dazu an Ihre Ansprechperson in der Personalverrechnung.