Parkschein oder Parkpickerl

Kurzparkzone Wien

Caroline Forster

Mit 01. März 2022 wird Wien flächen­deckend zur Kurzpark­zone: Das Parken auf öffentlichen Verkehrs­flächen ist fast überall nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl (für Wiener) erlaubt. Die Zeiten von Montag bis Freitag 09.00 bis 22.00 Uhr sind gebühren­pflichtig, Feiertage ausgenommen. Mit Kurzpark­schein kann maximal zwei Stunden lang geparkt werden. Ausnahmen gibt es nur minimal, in manchen dünn besiedelten Gewerbe- oder Industrie­gebieten. Hier gibt die Gemeinde Wien detailliertere Informationen

Neu ist diese flächen­deckende Kurzpark­zone vor allem für die Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23. Die Betriebe, die in diesen Bezirken ansässig sind, müssen somit ab März ebenfalls auf den abgabe­pflichtigen Sachbezug für Firmen­parkplätze ("Privatnutzung eines arbeit­geber­eigenen Kfz-Abstell- oder Garagen­platzes" gemäß § 4a Sachbezugs­werte­verordnung) achten. Dieser Sach­bezug beträgt monatlich EUR 14,53. Wenden Sie sich für nähere Informationen dazu an Ihre Ansprech­person in der Personal­verrechnung.