Kostenfalle Firmen-Pkw in der GmbH: Jetzt gegensteuern!

Alexander Wunderlich

Eine im Mai 2018 ergangene Verordnung stellt nun, rückwirkend für 2018, klar: Der Sachbezugswert für Dienstnehmer gilt auch für wesentlich beteiligte Geschäftsführer. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten der Privatnutzung angesetzt werden, wenn man ein Fahrtenbuch führt.

Wenn ein wesentlich beteiligter Geschäftsführer (Anteil über 25 %) den Firmen-Pkw auch privat nutzt, so muss die GmbH Lohnnebenkosten in Höhe des geldwerten Vorteils dafür bezahlen. Außerdem ist dies in der persönlichen Steuererklärung zu versteuern.
Sachbezugswerteverordnung
Für die privaten Fahrten kann der Wert laut Sachbezugswerteverordnung, die für Dienstnehmer gilt, herangezogen werden. Wer weniger als 500 km pro Monat bzw. 6.000 km pro Jahr privat fährt, kann den halben Sachbezug ansetzen. Für den Nachweis des halben Sachbezuges wird ein Fahrtenbuch oder ein anderer geeigneter Nachweis benötigt. 
Tatsächliche Kosten
Da der Sachbezugswert mit 2% der Anschaffungskosten pro Monat in vielen Fällen zu hoch sein wird, kann man auch den tatsächlichen Anteil an Privatfahrten gegenüber den Gesamtkosten des Firmenwagens laut Buchhaltung ansetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die privaten Fahrten mittels Fahrtenbuch oder ähnlichem nachgewiesen werden. Eine Schätzung des Privatanteils (alte Verwaltungspraxis 20%) ist in der Verordnung nicht vorgesehen.
Tipps:
Fahrtenbuch
Manche Navis bieten bereits automatische Fahrtenaufzeichnungen an, die das Führen eines Fahrtenbuchs vereinfachen.
Kostenbeteiligung
Beteiligt man sich als Geschäftsführer an den Kosten, so reduziert diese Kostenbeteiligung die Basis für die Lohnnebenkosten und den Sachbezug.
Umweltfreundliche Fahrzeuge
Durch den Verweis auf die Sachbezugswerteverordnung wurde nun auch klargestellt, dass bei Kfz mit niedriger CO2-Emission nur 1,5 % vom Anschaffungswert als Sachbezug umzusetzen sind. Bei reinem Elektroantrieb fällt sogar überhaupt kein steuerpflichtiger Sachbezug an.