Um die aktuellen, massiven Preissteigerungen etwas abzufedern, hat die Regierung beschlossen, die bestehenden Unterstützungen befristet zu erhöhen. Die Änderung gilt von 01.05.2022 bis 30.06.2023 und sieht vor:
- die Erhöhung der Pendlerpauschale-Beträge um 50 %
- die Vervierfachung des Pendlereuros
Sollten die höheren Werte in der Abrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können, muss eine Aufrollung spätestens bis Ende August 2022 erfolgen.
Dementsprechend ergeben sich folgende monatliche Werte im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023:
Pendlerpauschale
Wohnung - Arbeitsstätte (einfache Fahrtstrecke) |
Kleines Pendlerpauschale (voller Wert) |
Wohnung - Arbeitsstätte (einfache Fahrtstrecke) |
Großes Pendlerpauschale (voller Wert |
|
|
mind. 2 km |
EUR 46,50 |
mind. 20 km |
EUR 87,00 |
mehr als 20 km |
EUR 184,50 |
mehr als 40 km |
EUR 169,50 |
mehr als 40 km |
EUR 321,00 |
mehr als 60 km |
EUR 252,00 |
mehr als 60 km |
EUR 459,00 |
Pendlereuro
EUR 8,00 multipliziert mit der km-Anzahl der einfachen Fahrtstrecke, dividiert durch 12
Erstellt: 05.04.2022
Quelle: BKA, Vorlagenportal