Grundsätzliche Zuständigkeit für die Übernahme von Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen
- Große Unternehmen der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft > OeKB
- KMU der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft mit einem Kreditbedarf bis EUR 1.500.000,- > ÖHT
- KMU der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft mit einem Kreditbedarf von mehr als EUR 1.500.000,- > aws
Im Detail sind die Haftungen laut folgender Tabelle organisiert:
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* Unternehmensreorganisationsgesetz-Kriterien zB fiktive Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren
** Voraussetzung: Bank stellt eine sog. „Einjahresausfallswahrscheinlichkeit“ dar und bestätigt, dass sie geprüft hat, dass sich das förderungswerbende Unternehmen am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 befunden hat.
Quelle: https://www.oehv.at/themen-recht/corona/hilfsfonds/ (09.04.2020)