Saisonstarthilfe im Januar beantragbar

COVID-19: Saisonstarthilfe

Es wurden nun vom AMS weitere Details sowie die Antragsfrist für die Saisonstarthilfe bekanntgegeben. Offen ist zwar weiterhin noch die Zustimmung der EU-Kommission, Fördermitteilungen sowie die Auszahlung werden daher erst nach dieser Zustimmung erfolgen. Dennoch können Anträge bereits gestellt werden.

Als Saisonbetrieb und damit förderberechtigt gilt ein Betrieb, der in Summe mehr als drei Monate im Jahr geschlossen ist oder dessen Beschäftigtenstand durch mindestens drei Monate hindurch um ein Drittel höher oder niedriger als im Jahresdurchschnitt ist und der über eine der
angeführten ÖNACE 2008 Klassifikation verfügt. 

Die Förderung beträgt 65 % der Bemessungsgrundlage (laufendes monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersätze und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile) plus 50 % für Lohnnebenkosten. Sie wird vom Start des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des ersten vollständigen Kalendermonats gewährt (Ausnahme: Das Arbeitsverhältnis endet unerwartet früher).

Die Antragsstellung erfolgt über das eAMS-Konto. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
  • Prüfung vor der Antragstellung, ob eine Förderbarkeit laut ÖNACE Klassifikation gegeben ist
  • Eine Angabe der Personalschwankung ist nicht erforderlich. Diese Prüfung führt das AMS mit den Daten des Dachverbandes der Sozialversicherung automatisch durch. Als Referenzjahr wird dafür 2019 herangezogen.
  • Für die Glaubhaftmachung der Betriebsschließung sind bei der Antragstellung unbedingt Angaben zu den betrieblichen Schließzeiten 2018 und 2019 als Referenzjahre zu machen und gegebenenfalls die Ruhendmeldung beizulegen.
  • Die Hilfe kann nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom 03. November 2021 bis zum 17. Dezember 2021 bei einem Saisonbetrieb ein voll versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (also über der Geringfügigkeitsgrenze) aufgenommen haben.
  • Ein Wohnsitz in Österreich muss nun nicht mehr nachgewiesen werden.
  • Allerdings muss ein Nachweis der Nationalität mit Personalausweis, Reisepass oder Staatsbürgerschaft im eAMS Konto hochgeladen werden.

Die Beantragung kann ab sofort über Ihr eAMS Konto erfolgen.
Achtung: Die Antragsfrist endet bereits am 31.01.2022.


Stand 11.01.2021

Quelle: AMS