Das Plenum des Nationalrates folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und hat am 12. Oktober 2017 den Entfall der Mietvertragsgebühr für Verträge zur Wohnungsmiete beschlossen. Den beschlossenen Gesetzestext
können Sie hier abrufen.
Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmiete tritt am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, dies wird – laut BMF- voraussichtlich Anfang November sein.