Audit

Jahressteuergesetz 2018: "Begleitende Kontrolle" statt Betriebsprüfung

Auf Basis positiver Erfahrungen im Zuge des Pilotprojektes "Horizontal Monitoring" wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 die "begleitende Kontrolle" als Alternative zur Außenprüfung in der Bundesabgabenordnung (BAO) gesetzlich verankert. Hierdurch kann eine Betriebsprüfung für größere Unternehmen vermieden und durch quartalsweise stattfindende Sitzungen mit der Finanzverwaltung eine erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit erreicht werden.

Risikomanagement

Risiken zu erkennen und damit professionell umzugehen ist Teil einer modernen Unternehmensführung. Dabei sind externe Faktoren wie Lieferanten oder Finanzierung ebenso risikorelevant wie unternehmensinterne Abläufe.

Update: EU-Audit Reform

Änderungen für den Prüfungsausschuss ab 2016

Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG) regelt primär Neuerungen betreffend die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und die Rolle des Prüfungsausschusses. Es wurde am 13.6.2016 im BGBI Nr. 43/2016 veröffentlicht und ändert wesentliche Gesetze, wie zum Beispiel das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Bankwesengesetz und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch. Es setzt die neue Abschlussprüfungs-Richtlinie 2014/56/EU und die Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 betreffend Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd § 189a Z 1 UGB (PIEs) um.