Ab dem 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % reduziert. Diese Maßnahme soll den privaten Haushalten jährlich etwa EUR 100,- sparen. Die Änderung betrifft eine Reihe von definierten Lebensmitteln:
- Frische Hühnereier
- Butter
- Milch
- Joghurt
- genießbare Früchte
- Gemüse (frisch, gekühlt, tiefgekühlt)
- Reis
- Weizenmehl und -grieß
- Brot
- Teigwaren (ungekocht und ungefüllt)
- Speisesalz
Nicht begünstigt
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Lebensmittel unter diese Regelung fallen. Einige Produkte wie Fleisch, Geflügel, Käse, Zucker und Honig sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei der Einordnung von Lebensmitteln in die Kombinierte Nomenklatur ist es wichtig, genau zu prüfen, ob sie unter die begünstigte Kategorie fallen. Einige Produkte wie Mais, Bananen, Zitrusfrüchte und Beeren sind beispielsweise nicht begünstigt. Ebenso sind bestimmte pflanzliche Produkte wie Roggenmehl, Haferflocken und pflanzliche Öle nicht begünstigt.
Zusammengesetzte Lebensmittel
Wenn mehrere Lebensmittel zu einem neuen Produkt kombiniert werden, wie zum Beispiel eine Wurstsemmel, unterliegt das gesamte Produkt dem höheren Steuersatz von 10 %. Dies gilt auch, wenn zwei begünstigte Produkte wie Brot und Butter zu einem neuen Produkt wie einer Buttersemmel kombiniert werden (da nicht mehr ein begünstigtes Nahrungsmittel betroffen ist).
Restaurant/Catering
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der ermäßigte Steuersatz nicht bei Umsätzen in Restaurants (dazu zählt auch ein Stehtisch in der Bäckerei) und Catering gilt. Wenn ein Bäcker also eine Semmel zur Konsumation an seinen Stehtischen im Lokal verkauft, unterliegt die Gesamtleistung dem höheren Steuersatz von 10 %.
Unsere Empfehlung
Für betroffene Unternehmen hat die Gesetzesänderung erhebliche Auswirkungen. Sie müssen jedes Lebensmittel auf dessen korrekte Einordnung in die Kombinierte Nomenklatur überprüfen und ihre Registrierkassen anpassen, um den neuen Steuersatz abzubilden. Es ist ratsam, sich bereits jetzt mit diesen Anpassungen auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 01. Juli 2026 erledigt sind!
FAQs mit weiteren Details finden Sie auf der Website des BMF.
Quelle: BMF
Stand: 01.06.206
Foto: Kaboom Pics















