Lohnplus und Einmalzahlung ab 01. Oktober 2026
Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie sowie die Gewerkschaften GPA und vida haben sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf einen neuen Kollektivvertragsabschluss geeinigt. Der Abschluss gilt österreichweit ab 01. Oktober 2026 für Arbeiter:innen und Angestellte.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Löhne und Gehälter: Ab 01. Oktober 2026 steigen sie im Durchschnitt um 3 %.
- Lehrlingseinkommen: Sie steigen durchschnittlich um 3,44 %.
- Lohn- und Gehaltsgruppe 5: Hier beträgt das Plus 3,48 %.
- Einmalzahlung für Mitarbeiter:innen: Wer am 01. Oktober 2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis steht, erhält EUR 275,00 brutto. Je nach Umständen erfolgt eine Aliquotierung, zB bei Teilzeit.
- Einmalzahlung für Lehrlinge: Lehrlinge mit aufrechtem Lehrverhältnis am 01. Oktober 2026 erhalten EUR 175,00 brutto.
Anspruch und Auszahlung der Einmalzahlung
Maßgeblicher Stichtag ist der 01. Oktober 2026. Arbeitgeber:innen zahlen die Einmalzahlung in einem einzigen Betrag bis spätestens 31. Dezember 2026 aus. Keinen oder einen verminderten Anspruch haben Mitarbeiter:innen ggf. in folgenden Fällen:
- Überzahlungen in den letzten fünf Monaten
- entgeltfreie Zeiten
- Teilzeitbeschäftigung
- Eintritt nach dem 01. Mai 2026
- Einmalzahlung von EUR 10,00 oder weniger
- Verlust anderer, günstigerer Leistungen
- geringfügige Beschäftigung
Für Lehrlinge gelten die genannten Regelungen sinngemäß. Lehrlinge, die am Stichtag noch in der Behaltefrist sind, erhalten eine Mischberechnung.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026
Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewähren, sind bis EUR 500,00 pro Arbeitnehmer:in steuerfrei. Voraussetzung ist, dass eine lohngestaltende Vorschrift, zB ein Kollektivvertrag, die Zahlung vorsieht. Anders als in früheren Jahren ist die Mitarbeiterprämie allerdings nicht abgabenbefreit. Die Grundlage bildet § 124b Z 478 lit f EStG.
Das Lohn- und Gehaltsübereinkommen 2026 hält fest, dass die Einmalzahlung von maximal EUR 275,00 auch als steuerfreie Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BMF bestätigte in seiner Anfragebeantwortung vom 07. Oktober 2026, dass die Einmalzahlung grundsätzlich steuerfrei ausbezahlt werden kann.
Wer eine freiwillige Prämie über die Verpflichtungen aus dem KV-Übereinkommen hinaus gewährt, kann diese derzeit mangels lohngestaltender Vorschrift nicht steuerfrei auszahlen. Das BMF überarbeitet derzeit die Lohnsteuer-Richtlinien, die auch Regelungen zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2026 enthalten sollen. Dafür sollte deren Veröffentlichung abgewertet werden.
Sonuç
Der neue Abschluss bringt ab 01. Oktober 2026 höhere Löhne und Gehälter sowie eine Einmalzahlung, die bis spätestens 31. Dezember 2026 auszuzahlen ist. Für den rechtsverbindlichen Wortlaut inklusive Berechnungsbeispielen lohnt sich ein Blick in das Übereinkommen zum Lohn- und Gehaltsabschluss 2026.
Sollten Sie eine steuerfreie Auszahlung planen, prüfen Sie die Voraussetzungen im Einzelfall. Gerne unterstützen unsere Arbeitsrecht-Expert:innen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Erstellt: 29.10.2026
Quelle: WKO
Foto: Novkov Visuals















