Mit 9. Oktober 2025 tritt im gesamten SEPA-Raum eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Der IBAN-Namensabgleich (Verification of Payee) wird verpflichtend eingeführt – auch in Österreich. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und betrügerische Zahlungen durch die Kombination von IBAN und abzugleichendem Empfängernamen künftig deutlich zu reduzieren.

Für Unternehmen und Selbstständige bringt diese Umstellung allerdings erheblichen Anpassungsbedarf in den eigenen Systemen und Stammdaten mit sich. Ungeprüfte oder uneinheitliche Daten können ab Herbst zu Zahlungsverzögerungen oder Rückläufern führen.

Was ändert sich konkret im Zahlungs­verkehr?

Bisher wurden bei Online-Überweisungen ausschließlich die IBANs überprüft – der Empfängername blieb unberücksichtigt. Künftig wird vor der Freigabe einer Zahlung geprüft, ob der angegebene Empfängername mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Die Bank informiert den Zahler, ob:

  • Name und IBAN vollständig übereinstimmen
  • eine teilweise Übereinstimmung („Nahezu-Übereinstimmung“) vorliegt oder
  • keine Übereinstimmung („No Match“) festgestellt wurde

Bei fehlender Übereinstimmung kann die Zahlung zurückgehalten oder mit einer Warnung versehen werden. Der Zahler kann in solchen Fällen die Zahlung trotz Warnung manuell freigeben, trägt jedoch das Risiko eines Fehlers.

Welche Risiken bestehen für Unternehmen?

Besonders in der Anfangsphase ist mit erhöhter Fehleranfälligkeit zu rechnen – etwa bei:

  • Abweichungen zwischen fakturiertem Namen und offiziellem Kontoinhabernamen (zB fehlende Zusätze wie „GmbH“)
  • Tippfehlern oder Kurzbezeichnungen in Stammdatensätzen
  • abweichenden Bezeichnungen in Kund:innen- oder Lieferant:innendatenbanken

Bisher gibt es bereits Erfahrungen in zwei europäischen Ländern: In Frankreich führten Tests bei rund 15 % der Transaktionen zu einem „No Match“. In den Niederlanden gab es die Kategorie „Nahezu-Übereinstimmungen“ mit 6 %.

Was Unter­nehmer:innen tun sollen

Um Zahlungsausfälle oder Rückfragen zu vermeiden, sollten Unternehmen vor Oktober 2025 folgende Maßnahmen setzen:

  1. Stammdatenbereinigung: Überprüfen Sie alle relevanten Kontoinformationen in Ihrer Buchhaltungs- und Personalverrechnungssoftware – insbesondere Namen von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Lieferant:innen.
  2. Dokumentenvorlagen anpassen: Stellen Sie sicher, dass der in Ihren Rechnungsvorlagen angegebene Empfängername exakt mit dem bei Ihrer Bank hinterlegten Namen übereinstimmt. Auch Abweichungen zwischen E-Mail-Signatur, Briefkopf und Bankstammdaten sollten korrigiert werden.
  3. Kommunikation intern und extern abstimmen: Schulen Sie Ihr Buchhaltungs- und Zahlungsteam auf den Umgang mit etwaigen Rückmeldungen bei der Empfängerverifizierung.

Weitere organisa­torische Hinweise

Die Implementierung des IBAN-Namensabgleichs erfolgt individuell durch die Banken. Die Entscheidung, welcher Anbieter zur technischen Umsetzung gewählt wird, liegt bei den jeweiligen Kreditinstituten. Eine einheitliche Plattform besteht nicht. In Österreich wird ein Pilotprojekt mit österreichischen Banken durch PSA Payment Services Austria koordiniert, um das System zu testen. Gemäß der EU-Verordnung über Echtzeitzahlungen (VO [EU] 2024/886) dürfen Banken keine zusätzlichen Entgelte für die Empfängerprüfung verrechnen.

Fazit

Der verpflichtende IBAN-Namensabgleich stellt eine sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr dar – erfordert jedoch zeitgerechte organisatorische und technische Vorbereitungen auf Seiten der Unternehmen.

Handeln Sie rechtzeitig durch Prüfung Ihrer Stammdaten und korrekten Umsetzung innerhalb Ihrer betrieblichen Systeme und Prozesse. Auch eine Information an Ihre Kund:innen kann sinnvoll sein. So vermeiden Sie Zahlungsausfälle und gewährleisten eine möglichst reibungslose Abwicklung von Zahlungen – auch nach Oktober 2025.

Stand: 03.09.2025
Bild: Anna Shvets