Einführung

Auch in diesem Jahr sind Unternehmen mit Betriebsstätte im Bundesland Salzburg verpflichtet, eine Erklärung zur Tourismusabgabe abzugeben. Die Beitragspflicht betrifft grundsätzlich alle gewerblichen Betriebe sowie viele selbständig Tätige, sofern sie wirtschaftlich vom Tourismus im Land Salzburg profitieren.

  • Die Frist für das Beitragsjahr 2026 endet am 31. Mai 2026.
  • Die Einreichung muss elektronisch über das dafür vorgesehene Portal erfolgen. Wir unterstützen Sie dabei!

Die Berechnung der Tourismusabgabe 2026 erfolgt – abhängig von der jeweiligen Branche – auf Basis der Umsätze des zweitvorangegangenen Jahres. Unterschiedliche Beitragssätze und Einstufungen können dabei zu abweichenden Berechnungen führen, weshalb eine sorgfältige Kontrolle besonders wichtig ist.

Unsere Empfehlung

Lassen Sie die Erklärung möglichst frühzeitig prüfen bzw. erstellen. Verspätete oder unvollständige Meldungen können zu Rückfragen oder behördlichen Schätzungen führen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder elektronischen Einreichung benötigen oder Fragen zu Beitragspflicht, Einstufung oder Berechnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: 24.03.2026
Foto: Moore Salzburg

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