Seit dem Jahr 2018 ist im Wohnbauförderungsbeitragsgesetz die Möglichkeit vorgesehen, dass die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages von jedem Bundesland eigenständig festgelegt werden kann. Bisher haben die Bundesländer davon keinen Gebrauch gemacht. Dies ändert sich nun 2026: Laut Beschluss des Wiener Landtage wird der Beitrag in Wien ab Jahresbeginn 2026 von 1 % auf 1,5 % erhöht, sodass der – je zur Hälfte von Betrieben und Beschäftigten zu tragende – Beitrag für jede Seite von 0,5 % auf 0,75 % ansteigt.

Betroffen sind alle Arbeitnehmerinnen, die über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (EUR 551,10) beschäftigt sind und bei der Wiener Landesstelle der ÖGK versichert sind oder – bei Zuständigkeit eines anderen SV-Trägers, zB BVAEB – deren Beschäftigungsort Wien ist.

Infolge der Anhebung um 0,25 Prozentpunkte beträgt der SV-Abzug bei den laufenden Bezügen der Arbeitnehmer:innen in Wien ab 2026 18,32 % (statt bisher 18,07 %). Gleichzeitig steigen auch die von den Unternehmen zu tragenden Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte an.

Freie Dienstnehmer:innen sind von der Anhebung nicht betroffen, da bei ihnen von vornherein kein Wohnbauförderungsbeitrag zu entrichten ist.

Ob auch andere Bundesländer dem Wiener Beispiel folgen werden, ist aktuell nicht bekannt.

Erstellt: 04.11.2025

Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Pavel Danilyuk