Wichtige Aspekte betreffend Personalverrechnung im Budgetbegleitgesetz haben wir für Sie zusammengefasst:

Erhöhen der E-Card-Gebühr ab 2025

Das Service-Entgelt für die E-Card wird – erstmals anwendbar für November 2025 – außer­tourlich von EUR 14,65 auf EUR 25,- angehoben. In den Folge­jahren wird die übliche jährliche Valorisierung mit der Aufwertungs­zahl durchgeführt.

Anheben des Korridor­pensions­alters ab 2026

Das Mindestalter für die Korridor­pension wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 01.04.2027 schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben (pro Quartal um jeweils zwei Monate). Betroffen sind alle, die ihren 62. Geburtstag erst nach dem 31.12.2025 erreichen. Überdies wird die für die Korridor­pension erforderliche Anzahl an Versicherungs­jahren stufenweise von 40 auf 42 erhöht.

Erweitern der Daten bei der SV-Anmeldung ab 2026

Ab 01.01.2026 soll die Anmeldung zur Sozial­versicherung auch Angaben über das „Ausmaß der vereinbarten Arbeits­zeit“ umfassen. Damit wird das Beschäftigungs­ausmaß, dessen verpflichtende Angabe bei der SV-Anmeldung seit 2019 entfallen ist (aus Anlass der damaligen Einführung der mBGM), künftig wieder zum Pflicht­inhalt für SV-Anmeldungen.

Einschränken gering­fügiger Zuverdienste während Arbeits­­losigkeit ab 2026

Eine gering­fügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeits­losen­geld oder Notstands­hilfe soll ab 2026 weniger möglich werden. Dies wird damit begründet, dass eine parallel zur Arbeits­losigkeit ausgeübte gering­fügige Erwerbs­tätigkeit der Wieder­aufnahme einer voll­versicherten Tätigkeit in vielen Fällen hinderlich sei. Es soll davon nur wenige Ausnahmen geben, zB für eine bereits neben einer Voll­versicherung ausgeübte gering­fügige Beschäftigung sowie für die gering­fügige Beschäftigung von Langzeit­arbeits­losen oder Genesenen nach längerer Erkrankung.

Stand: 27.05.2025
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Pexels – Kampus