
Internationales Steuerrecht
Die zunehmende Internationalisierung von Geschäftsmodellen, Vermögen und Arbeitsverhältnissen bringt komplexe steuerliche Fragestellungen mit sich: Welcher Staat hat Besteuerungsrechte? Wann liegt eine Betriebsstätte vor? Wie sind Dividenden, Lizenzgebühren oder Gehaltszahlungen im Ausland zu behandeln?
Internationale Geschäfte sind im 21. Jahrhundert die Regel, nicht die Ausnahme. Das heißt auch, dass Sie eher früher als später über steuerrechtliche Fragestellungen im internationalen Kontext stolpern werden. Wir helfen Ihnen auch über dieses Hindernis.
Internationales Steuerrecht ist durch die Mitgliedschaft des weltweit tätigen, großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsnetzwerks Moore Global in unserer DNA eingeschrieben. Wir kennen die Fragestellungen aus nationaler sowie internationaler Sicht, wir haben tiefgreifendes Verständnis von internationalen Abläufen. Und für jede noch so spezifische und ungewöhnliche Frage haben wir die passenden Expert:innen in unserem Netzwerk, der mit uns gemeinsam Ihre Lösung erarbeitet: Die perfekte Ergänzung zu unserer grenzüberschreitenden Beratungskompetenz.
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Unternehmensstrukturierung & Betriebsstättenplanung
Steuerliche Beurteilung von Auslandssachverhalten
Betriebsstättengründung, Betriebsaufspaltung, Betriebsverlagerung
Abstimmung mit internationalen Netzwerk-Kolleg:innen von Moore Global -
Verrechnungspreise & Dokumentation
Entwicklung von Verrechnungspreismodellen
Erstellung von Masterfile & Localfile gemäß OECD-Vorgaben
Funktions- & Risikoanalysen internationaler Einheiten -
Doppelbesteuerung & Quellensteuer
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Rückforderung ausländischer Quellensteuer
Steuerabzugspflichten bei Lizenzen, Dividenden, Honoraren -
Private internationale Steuerplanung
Wohnsitzverlagerung, Wegzugsbesteuerung, internationale Erbschaften
Immobilieninvestitionen im Ausland
Betreuung von Grenzgänger:innen, Expats & digitalen Nomad:innen
Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Kompetenz inkludiert nicht nur Unternehmenssteuern, sondern auch die Aspekte von Doppelbesteuerungsabkommen.

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Damit können Sie die Vorteile der für Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen passenden Lösung, welche die bilateralen Abkommen ermöglichen, zu nutzen. Anzuwenden ist hierbei immer jenes Abkommen, das zwischen dem Wohnsitzstaat und dem Tätigkeitsstaat abgeschlossen wurde.
Verrechnungspreise
Für international tätige Unternehmen gelten Verrechnungspreise – transfer pricing – als Herausforderung.

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Dafür gibt es umfangreiche Vorschriften zu Dokumentation und Transparenz, die genau beachtet werden müssen, um Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei von A bis Z: für korrekte, gut dokumentierte Verrechnungspreise.
Sie haben internationale Einkünfte, Beteiligungen oder Mitarbeitende, Sie sind für eine internationales Unternehmen tätig, das in Österreich oder weiteren Ländern tätig werden will?
Wir sichern Ihre internationale Steuerstruktur rechtlich und wirtschaftlich ab.
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Ihre Fragen
Ihre Fragen zur internationalen Steuergestaltung
Ihre Situation besprechen wir individuell mit Ihnen. Einige häufig gestellte Fragen haben wir für Sie hier beantwortet.
Wenn ein Unternehmen im Ausland eine feste Einrichtung zur Geschäftsausübung unterhält. Wir analysieren den Sachverhalt individuell.
Nicht unbedingt. Das hängt von den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Wir prüfen Ihre Ansässigkeit und Besteuerungsrechte.
Wir stellen den Antrag gemäß DBA bzw. EU-Richtlinie und unterstützen bei der Dokumentation.
Ja. Wir arbeiten direkt mit Moore-Kanzleien weltweit zusammen und stimmen Strukturen grenzüberschreitend ab: Wir sind bestens mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen gesicherter höchster Qualität vernetzt.











