Betriebsprüfung und Rechtsdurchsetzung

Betriebs­prüfung & Rechts­durch­setzung

Unsere Beratung gibt Ihnen Klarheit für die betrieblichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Dennoch gibt es regelmäßig Fälle und Abläufe, bei denen Sie spezifische Unterstützung benötigen, um Ihr Recht wahren und durchsetzen zu können.

Sie haben Ihr Unter­nehmen im Griff. Aber die Finanz­verwaltung stellt Aspekte und Ergebnisse in Frage.

Um diese Fragen zu Ihrem Vorteil beantworten zu können, bedarf es prüf­sichere rechtliche Expertise sowie Erfahrung im Umgang mit diesen Prüf­prozessen und Finanz­straf­verfahren. Wir bieten Ihnen diese Unterstützung.

  1. Finanz­straf­rechtliche Unterstützung

    Verteidigung in verwaltungsrechtlichen Finanzstrafverfahren
    Vertretung bei finanzstrafrechtlichen Prüfungen
    Akteneinsicht und Verfassung von Schriftsätzen
    Vertretung bei Selbstanzeigen (Beratung und Einbringung)
    Vertretung bei Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Sicherstellung, Kontoöffnungen) finanzstrafrechtliche Tax Legal Opinion
    Analyse und Beratung bei finanzstrafrechtlichen Risiken

  2. Begleitung bei Ihrer Betriebs­prüfung

    Ansprechperson gegenüber Prüfer:innen und Behörden
    Strukturierte Kommunikation & Dokumentation während der Prüfung
    Interne Protokollierung, Feedback zu Zwischenergebnissen
    Nachweisbar durchsetzungsstarke Argumentationsführung

Betriebsprüfung

Ein Termin, für den kein:e Unter­nehmer:in Sympathie aufbringt – die Betriebs­prüfung bzw. Außen­prüfung.

Expertise anfragen

Ausschnitt von Armen zweier Männer und Schreibtischsituation, ein Mann tippt am Laptop.
  • Der Staat nutzt sie zum Zwecke der konkreten Fehlersuche sowie der allgemeinen Steuermoral. Mit Durchführung ordnungsgemäßer Buchführung, korrekten Abschlüssen und Erklärungen und Termintreue sind Sie dafür gut vorbereitet. Da jedoch in fast jedem Fall konkrete Fragen und Problemstellungen auftauchen, nutzt die steuerliche Expertise dem erfolgreichen Ablauf: Wir vertreten Sie bei Ihrer Betriebsprüfung.

    Unser Vertretungsrecht gilt auch für Abgabeverfahren und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beihilfeangelegenheiten vor den Finanzbehörden, dem Amt für Betrugsbekämpfung, den übrigen Gebietskörperschaften und den Verwaltungsgerichten sowie bei allen Amtshandlungen, die von Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse gesetzt werden. Sprich: gegenüber der Finanzpolizei, in Verwaltungsstrafverfahren, in Sozialversicherungsangelegenheiten vor dem VwGH, gegenüber Firmenbuchgerichten, gegenüber gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie in Angelegenheiten der Kammerumlage gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen.

Finanzstrafrecht

Die Anzahl an Finanz­straf­verfahren ist in den vergangenen Jahren vehement gestiegen. Die Finanz­verwaltung wendet zunehmend strengere Maßstäbe bei der Beur­teilung von finanz­straf­rechtlichen Sach­verhalten an.

Expertise anfragen

Leistungen Rechtsdurchsetzung Betriebsprüfung
  • Die Tatbestände werden umfassender und unübersichtlicher, finanzstrafrechtliche Risiken wachsen rapide.

    Unser Team hat langjährige Erfahrungen mit der Finanzverwaltung. Wir haben die Interessen unserer Klient:innen erfolgreich bei vielen finanzstrafrechtlich relevanten Tatbeständen, sei es im Rahmen einer Selbstanzeige, Betriebsprüfung oder Verteidigung in Finanzstrafverfahren vertreten.

Eine Prüfung ist ange­kündigt oder ein Bescheid nicht nach­voll­ziehbar?

Wir bereiten Sie strukturiert vor und vertreten Ihre Interessen mit Klarheit und Durchsetzungs­vermögen.

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Ihre Fragen

Sie haben Fragen zu Prüfungen und Verfahren?

Ihre individuelle Situation und Frage­stellung besprechen wir konkret und persönlich. Einige Fragen haben wir hier schon dargestellt.

Ja. Wir unterstützen Sie bei Einsprüchen, Beschwerden, Vorlage­anträgen und Verfahrens­recht.

Wenn der Verdacht besteht, dass Abgaben vorsätz­lich verkürzt wurden. Wir beraten diskret und strukturiert.

Eine vollständige und recht­zeitige Offen­legung inkl. Nach­zahlung. Wir prüfen Fristen, Form und Wirkung.

Ja. Wir begleiten Sie finanz­straf­rechtlich und koordi­nieren das gesamte Verfahren.