
Betriebsprüfung & Rechtsdurchsetzung
Unsere Beratung gibt Ihnen Klarheit für die betrieblichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Dennoch gibt es regelmäßig Fälle und Abläufe, bei denen Sie spezifische Unterstützung benötigen, um Ihr Recht wahren und durchsetzen zu können.
Sie haben Ihr Unternehmen im Griff. Aber die Finanzverwaltung stellt Aspekte und Ergebnisse in Frage.
Um diese Fragen zu Ihrem Vorteil beantworten zu können, bedarf es prüfsichere rechtliche Expertise sowie Erfahrung im Umgang mit diesen Prüfprozessen und Finanzstrafverfahren. Wir bieten Ihnen diese Unterstützung.
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Finanzstrafrechtliche Unterstützung
Verteidigung in verwaltungsrechtlichen Finanzstrafverfahren
Vertretung bei finanzstrafrechtlichen Prüfungen
Akteneinsicht und Verfassung von Schriftsätzen
Vertretung bei Selbstanzeigen (Beratung und Einbringung)
Vertretung bei Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Sicherstellung, Kontoöffnungen) finanzstrafrechtliche Tax Legal Opinion
Analyse und Beratung bei finanzstrafrechtlichen Risiken -
Begleitung bei Ihrer Betriebsprüfung
Ansprechperson gegenüber Prüfer:innen und Behörden
Strukturierte Kommunikation & Dokumentation während der Prüfung
Interne Protokollierung, Feedback zu Zwischenergebnissen
Nachweisbar durchsetzungsstarke Argumentationsführung
Betriebsprüfung
Ein Termin, für den kein:e Unternehmer:in Sympathie aufbringt – die Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung.

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Der Staat nutzt sie zum Zwecke der konkreten Fehlersuche sowie der allgemeinen Steuermoral. Mit Durchführung ordnungsgemäßer Buchführung, korrekten Abschlüssen und Erklärungen und Termintreue sind Sie dafür gut vorbereitet. Da jedoch in fast jedem Fall konkrete Fragen und Problemstellungen auftauchen, nutzt die steuerliche Expertise dem erfolgreichen Ablauf: Wir vertreten Sie bei Ihrer Betriebsprüfung.
Unser Vertretungsrecht gilt auch für Abgabeverfahren und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beihilfeangelegenheiten vor den Finanzbehörden, dem Amt für Betrugsbekämpfung, den übrigen Gebietskörperschaften und den Verwaltungsgerichten sowie bei allen Amtshandlungen, die von Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse gesetzt werden. Sprich: gegenüber der Finanzpolizei, in Verwaltungsstrafverfahren, in Sozialversicherungsangelegenheiten vor dem VwGH, gegenüber Firmenbuchgerichten, gegenüber gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie in Angelegenheiten der Kammerumlage gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen.
Finanzstrafrecht
Die Anzahl an Finanzstrafverfahren ist in den vergangenen Jahren vehement gestiegen. Die Finanzverwaltung wendet zunehmend strengere Maßstäbe bei der Beurteilung von finanzstrafrechtlichen Sachverhalten an.

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Die Tatbestände werden umfassender und unübersichtlicher, finanzstrafrechtliche Risiken wachsen rapide.
Unser Team hat langjährige Erfahrungen mit der Finanzverwaltung. Wir haben die Interessen unserer Klient:innen erfolgreich bei vielen finanzstrafrechtlich relevanten Tatbeständen, sei es im Rahmen einer Selbstanzeige, Betriebsprüfung oder Verteidigung in Finanzstrafverfahren vertreten.
Eine Prüfung ist angekündigt oder ein Bescheid nicht nachvollziehbar?
Wir bereiten Sie strukturiert vor und vertreten Ihre Interessen mit Klarheit und Durchsetzungsvermögen.
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Ihre Fragen
Sie haben Fragen zu Prüfungen und Verfahren?
Ihre individuelle Situation und Fragestellung besprechen wir konkret und persönlich. Einige Fragen haben wir hier schon dargestellt.
Ja. Wir unterstützen Sie bei Einsprüchen, Beschwerden, Vorlageanträgen und Verfahrensrecht.
Wenn der Verdacht besteht, dass Abgaben vorsätzlich verkürzt wurden. Wir beraten diskret und strukturiert.
Eine vollständige und rechtzeitige Offenlegung inkl. Nachzahlung. Wir prüfen Fristen, Form und Wirkung.
Ja. Wir begleiten Sie finanzstrafrechtlich und koordinieren das gesamte Verfahren.











