Land Salzburg: Wachstumsförderung für Kleinbetriebe

Herbert Huber

Die Investitions-Anschubförderung des Wachstumsprogramms wurde wegen der Corona-Krise vom Land Salzburg erhöht. Die adaptierten Modalitäten ermöglichen nun eine Einreichung bis 31.12.2020 bzw. bis zum Ausschöpfen des Budgets, die Verwendungsnachweise müssen bis 31.12.2021 vorgelegt werden.

Ziel der Förderungsaktion ist es, Kleinunternehmen dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen. Das Land versteht die kleinen Unternehmen als das Rückgrat der Salzburger Wirtschaft, die zur besonderen Stabilität des regionalen Arbeitsmarktes beitragen. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann die Durchführung von eigen- oder kreditfinanzierten materiellen Investitionen, die dazu dienen,

  • bauliche oder maschinelle Verbesserungen bzw. Erweiterungen zu erwirken
  • neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden
  • in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von Mitarbeitern zu erzielen

Immaterielle Investitionen sind nur dann förderwürdig, wenn sie für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern notwendig sind. Sofern Zuschuss-Förderungsaktionen des Bundes zur Verfügung stehen, sind diese bevorzugt in Anspruch genommen werden.

Ein Förderungsantrag im Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe kann jedes zweite Kalenderjahr gestellt werden. Förderanträge können ausschließlich online eingebracht werden. Die Antragstellung via Fax, Post oder E-Mail ist nicht möglich.

Zum Antrag

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, mit maximal 50 Dienstnehmern ohne Lehrlinge (Basis Jahres-Vollzeitäquivalente).

Wie wird gefördert?

Durch die Gewährung einer Prämie in Höhe von 20 % der förderbaren Investitionskosten und in Form eines Direktzuschusses. 

Wann wird gefördert?

Projekte können ab einem Volumen von EUR 10.000,- netto gefördert werden. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) ist mit EUR 100.000,- begrenzt. Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden.

Die Förderungsaktion gilt unbefristet. Die in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Konditionen gelten befristet bis zum 31.12.2020 und somit für alle Förderungsanträge, die bis zu diesem Tag bei der Förderungsstelle eingelangt sind.

Weiteres

Die Förderung gilt als De-minimis-Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilfenrechts.

Sofern Zuschuss-Förderungsaktionen des Bundes zur Verfügung stehen, sind zunächst diese Förderungsangebote in Anspruch zu nehmen. Im Fall einer gänzlichen Ablehnung der Zuschuss-Förderung seitens des Bundes ist eine Förderung aus dem Wachstumsprogramm möglich.

Von der Stadt Salzburg wird eine ergänzende Förderung vergeben. Erhält der Kleingewerbebetrieb eine Unterstützung aus dem Wachstumsprogramm des Landes, dann kann er von der Stadt Salzburg auch einen Direktzuschuss erhalten: Kleingewerbeförderung der Stadt Salzburg

Alternative Förderungsinstrumente:

Zusätzlich zum Wachstumsprogramm bieten folgende Förderungsinstrumente und -stellen Unterstützung für die Unternehmen.
Landesförderungen:
Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe
Lebensmittel-Nahversorgungsförderungsaktion
Betriebsneugründungs-/Übernahmeförderungsaktion
Bundesförderungen:
Tourismusförderungen der Österreichischen Hotel und Tourismusbank GmbH (ÖHT)
Austria Wirtschaftsservice AWS
KPC - Kommunalkredit Public Consulting (Umweltförderungen)
Detaillierte und aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Newsroom und direkt von unseren Mitarbeitern.



Quelle: Land Salzburg https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/wachstumsprogramm.aspx 25.05.2020