Registrierkassenpflicht - Neuerungen ab dem 01.01.2016

Ab 01.01.2016 gilt die Verpflichtung, Barumsätze mit einer elektronischen Registrierkasse, einem Kassensystem oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Ab 01.01.2017 muss die Registrierkasse außerdem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein (digitale Signatur). Die technischen Details sind von den Kassenherstellern bereitzustellen und es ist bei einem Neukauf darauf zu achten, dass diese Funktion bereits vorgesehen ist. Diese Registrierkassenpflicht besteht für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, ab einem Jahresumsatz von EUR 15.000 je Betrieb, sofern die Barumsätze EUR 7.500 je Betrieb im Jahr überschreiten.