Q-Bon

Überprüfung der Registrierkassenpflicht

Derartige Kassenkontrollen werden ab sofort von der Finanzverwaltung zielgerichtet forciert, und zwar entweder als reine Kassennachschauen (voraussichtlich durch die Finanzpolizei) oder begleitend im Rahmen von sonstigen anderen Kontrollhandlungen bzw. wie bisher bei allen Betriebsprüfungen. Wesentlich ist, dass solche Nachschauen nicht vorher angekündigt werden.

Registrierkassenpflicht - Prämie nur noch bis 31.03.2017!

Seit 01.01.2016 ist die Registrierkassenpflicht ein ständiges Thema in Unternehmerkreisen. Für Unternehmen, die deshalb Investitionen tätigen, gibt es eine Prämie in Höhe von € 200,- vom Finanzamt. Diese Prämie kann einfach mit dem Formular E 108c beim Finanzamt beantragt werden. 
Diese Prämie ist zeitlich begrenzt bis 31.03.2017.

Was also tun, wenn ich derzeit keine Registrierkasse benötige, aber vielleicht in Zukunft registrierkassenpflichtig werde? Muss ich dann auf die staatliche steuerfreie Prämie verzichten?
 
Q-Bon bietet Ihnen auch hier die richtige Lösung.

Wer suchet der findet - Q-Bon jetzt im App Store

Unser Produkt Q-Bon ist jetzt im App Store bzw. im Google Play Store erhältlich.
App einfach laden, um sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet zu nutzen:

                                       
 
     
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.q-bon.at

Sie möchten unsere Web/App gerne testen?
Wir laden Sie gerne dazu ein unsere Web/App 30 Tage kostenlos zu testen. Registrieren Sie sich auf unserer Homepage www.q-bon.at und überzeugen Sie sich selbst. Gerne können Sie auch unseren technischen Support per E-Mail unter support@q-bon.at oder der Telefonnummer 0662/251500777 erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Neues auf unserer Q-Bon Website

Wir haben unser Service für Sie erweitert.

Viele von Ihnen sind bereits zufriedene Nutzer von Q-Bon. Eine positive Rückmeldung die uns sehr erfreut. Wir sind bemüht Sie am Laufenden zu halten und unseren Service für Sie zu erweitern. 

Unter anderem haben wir folgende Erweiterungen für Sie integriert:
 
  • Welche Bon-Drucker werden von Q-Bon unterstützt
  • BLOG für weitere Informationen


Eventuell müssen Sie die Taste F5 zum Aktualisieren drücken um den Cache zu löschen.

Hurra, der Q-Bon ist da!

Auf unserer Homepage www.q-bon.at können Sie sich ab sofort registrieren und unsere Registrierkassen-Web/App die ersten 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Sie loggen sich einfach auf einem beliebigen Smartphone, Tablet, Laptop oder mit Ihrem PC direkt auf das Q-Bon Serversystem ein. Für all diejenigen die einen Bluetooth-Drucker verwenden werden, gibt es ab nächster Woche eine eigene App die im App-Store bzw. im Google Play-Store downloadbar sein wird.

Update zu unserer Registrierkassenlösung

Vielleicht ist Q-Bon schon bald Ihre Lösung?
Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, müssen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkarten) 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten, eine elektronische Registrierkasse verwenden.

Wie wir Ihnen bereits in unserem Factsheet Registrierkassenpflicht angekündigt haben arbeiten wir unter Hochdruck an unserer eigenen Online-Registrierkassenlösung, welche wir Ihnen kurz vorstellen möchten.
 

Registrierkassenpflicht für nahezu alle Betriebe

Für alle Gewerbetreibende und auch Land- und Forstwirte, Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Berater, Vortragende mit mehr als € 15.000 Umsatz je Betrieb, davon mehr als € 7.500 Barumsätze, gilt ab 1.1.2016 die Registrierkassenpflicht.

Um einen Barumsatz handelt es sich auch dann, wenn mit Bankomat, Kreditkarte, Bons, Gutscheinen oder Geschenkmünzen gezahlt wird. Als Umsatz sind dabei nicht nur die Umsatzerlöse nach dem UGB zu verstehen, sondern auch alle sonstigen Erlöse, wie beispielsweise der Verkauf von Anlagevermögen (PKW). In die Barumsatzgrenze sind auch Baranzahlungen einzubeziehen.