Ablauf der Frist: Austausch von Heizöl-Leicht-Anlagen noch im Jahr 2017!
Aufgrund einer gesetzlichen Verordnung müssen alle Heizöl-Leicht-Anlagen bis Ende 2017 durch Heizöl-Extra-Leicht-Anlagen ersetzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur noch Heizungen in großen Gebäuden mit einer Nennwärmleistung von mehr als 400 Kilowatt.