Vom aktuellen Lockdown sind einige Branchen mit de facto Öffnungsverbot besonders betroffen. Hier gelten spezielle Kurzarbeitsregeln.
Unternehmen werden mit einem Zuschuss für laufende Fixkosten, die bei einem COVID-19-bedingten Umsatzausfall angefallen sind, unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Da der harte Lockdown ab dem 17.11.2020 mehr Branchen trifft, wie Teile des Handels und persönliche Dienstleistungen, wird der Umsatzersatz auf diese erweitert.
Der neuerliche Lockdown im November trifft bestimmte Branchen ganz besonders und unverschuldet. Als Unterstützungsmaßnahme werden diese mittels Umsatzersatz gefördert.