Die Neuerungen für's neue Jahr aufgeschlüsselt von A bis Z.
Erstmalig erfolgt der Bericht für das ablaufende Jahr 2020.
Der Verlustersatz ist für die Zeiträume September 2020 bis Juni 2021 konzipiert.
Wegen aufrechten Betretungsverboten wird die Maßnahme verlängert – mit geänderten Rahmenbedingungen.
Bei Absonderungsbescheiden durch die Behörde kann eine Entschädigung für den Verdienstentgang beantragt werden.