Cybersecurity für Unternehmen

Die Tage, an denen der übliche Konkurrenzkampf zwischen Mitbewerbern der größte Bedrohung einer Organisation war, sind vorüber. Heute sind mögliche Cyberattacken die gefürchteten Herausforderungen eines Unternehmens.

Mo(o)re News aus dem internationalen Netzwerk

Moore Stephens vernetzt die besten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. Von unseren deutschen Partnern wurde der aktuelle Newsletter mit Salzburger Beitrag veröffentlicht: Die neueste Ausgabe der MO(O)RE News gibt Ihnen einen Einblick in die jüngsten Entwicklungen der Bereiche (internationales) Steuerrecht, Rechnungslegung, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht.

Mo(o)re News aus dem internationalen Netzwerk

Moore Stephens vernetzt die besten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. Von unseren deutschen Partnern wurde der aktuelle Newsletter mit Salzburger Beitrag veröffentlicht: Die neueste Ausgabe der MO(O)RE News gibt Ihnen einen Einblick in die jüngsten Entwicklungen der Bereiche (Internationales) Steuerrecht, Rechnungslegung, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht.

Jahressteuergesetz 2018: "Begleitende Kontrolle" statt Betriebsprüfung

Auf Basis positiver Erfahrungen im Zuge des Pilotprojektes "Horizontal Monitoring" wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 die "begleitende Kontrolle" als Alternative zur Außenprüfung in der Bundesabgabenordnung (BAO) gesetzlich verankert. Hierdurch kann eine Betriebsprüfung für größere Unternehmen vermieden und durch quartalsweise stattfindende Sitzungen mit der Finanzverwaltung eine erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit erreicht werden.

Risikomanagement

Risiken zu erkennen und damit professionell umzugehen ist Teil einer modernen Unternehmensführung. Dabei sind externe Faktoren wie Lieferanten oder Finanzierung ebenso risikorelevant wie unternehmensinterne Abläufe.

Zentrales Kontenregister - was weiß die Finanz?

Bereits seit rund einem Jahr sind österreichische Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Bankkonten ihrer Kunden an das sogenannte „zentrale Kontenregister“ zu melden – dabei kommt es nur zur Meldung der Kontonummer und des Kontoinhabers, genaue Transaktionsdaten oder der Kontostand sind hingegen nicht Gegenstand der Meldung – hierfür ist eine richterliche Genehmigung notwendig.

Legal Entity Identifier (LEI)

Um ab 1.1.2018 uneingeschränkt Wertpapier-Transaktionen abwickeln zu können, beantragen Sie rechtzeitig Ihren LEI bis spätestens 31.12.2017.

Der LEI – Legal Entity Identifier – ist eine weltweit gültige und standardisierte Kennung für Transaktionen am Finanzmarkt, die ab 2018 für die Durchführung von Wertpapiergeschäfte vorausgesetzt wird. Der 20-stellige Code ist durch die ISO 17442 normiert.

 

Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit

Wechselfälle der Lebensführung und ihre Absicherung durch die Sozialversicherung

Länger andauernde Krankheitsfälle oder Unfälle Selbständiger, leiten oftmals schwierige wirtschaftliche Situationen ein. Besonders schwer getroffen werden hierbei meist kleinere Betriebe. Nicht selten wird durch den andauernden Ausfall der Arbeitskraft die Existenz der Unternehmung gefährdet. Seit 2013 wird...
 

Abschlussprüfung

Bereitstellung von Daten für die IT-gestützte Abschlussprüfung

Unsere Prüfungsmethodologie folgt internationalen Prüfungsstandards (ISA) und basiert auf einem soliden Verständnis der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Risiken...

Besteuerung von Funktionsgebühren

Funktionsgebühren sind Gebühren von Funktionärinnen/Funktionären öffentlich rechtlicher Körperschaften, die mit einer gewissen Entscheidungsgewalt ausgestattet sind (zB Entschädigungen von Kammerfunktionären, Vergütungen von Prüfungskommissären und Entschädigungen und Vergütungen für die Mitglieder verschiedener Kommissionen). Diese stellen sonstige Einkünfte nach § 29 Z4 EStG dar und fallen nicht unter die betrieblichen Einkunftsarten.
 

Überprüfung der Registrierkassenpflicht

Derartige Kassenkontrollen werden ab sofort von der Finanzverwaltung zielgerichtet forciert, und zwar entweder als reine Kassennachschauen (voraussichtlich durch die Finanzpolizei) oder begleitend im Rahmen von sonstigen anderen Kontrollhandlungen bzw. wie bisher bei allen Betriebsprüfungen. Wesentlich ist, dass solche Nachschauen nicht vorher angekündigt werden.

Update: Rechnungslegung

Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014): Umsetzung in der Praxis

Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) hat die rechnungslegungsrelevanten Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) substantiell reformiert. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen sowie aktuelle Entwicklungen und Auslegungen der gesetzlichen Bestimmungen erläutert, wie sie für die Erstellung von Jahresabschlüssen gemäß RÄG zum 31.12.2016 und danach anwendbar sind und wesentliche betragsmäßige Auswirkungen auf Posten des Jahresabschlusses haben können.

Update: EU-Audit Reform

Änderungen für den Prüfungsausschuss ab 2016

Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG) regelt primär Neuerungen betreffend die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und die Rolle des Prüfungsausschusses. Es wurde am 13.6.2016 im BGBI Nr. 43/2016 veröffentlicht und ändert wesentliche Gesetze, wie zum Beispiel das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Bankwesengesetz und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch. Es setzt die neue Abschlussprüfungs-Richtlinie 2014/56/EU und die Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 betreffend Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd § 189a Z 1 UGB (PIEs) um.

Neuerung ab der Veranlagung 2017: Einschränkung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung (ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts) bis zu einem Betrag von € 2.300 pro Kind und pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind nicht nur die unmittelbaren Betreuungskosten, sondern auch Verpflegungskosten, Bastelgeld, Kosten für Kurse, bei denen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht (z.B. Computerkurse, Musikunterricht, Fußballtraining). Weiterhin nicht abzugsfähig sind Kosten für den Nachhilfeunterricht. 
 

Registrierkassenpflicht - Prämie nur noch bis 31.03.2017!

Seit 01.01.2016 ist die Registrierkassenpflicht ein ständiges Thema in Unternehmerkreisen. Für Unternehmen, die deshalb Investitionen tätigen, gibt es eine Prämie in Höhe von € 200,- vom Finanzamt. Diese Prämie kann einfach mit dem Formular E 108c beim Finanzamt beantragt werden. 
Diese Prämie ist zeitlich begrenzt bis 31.03.2017.

Was also tun, wenn ich derzeit keine Registrierkasse benötige, aber vielleicht in Zukunft registrierkassenpflichtig werde? Muss ich dann auf die staatliche steuerfreie Prämie verzichten?
 
Q-Bon bietet Ihnen auch hier die richtige Lösung.

Wer suchet der findet - Q-Bon jetzt im App Store

Unser Produkt Q-Bon ist jetzt im App Store bzw. im Google Play Store erhältlich.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.q-bon.at

Sie möchten unsere Web/App gerne testen?
Wir laden Sie gerne dazu ein unsere Web/App 30 Tage kostenlos zu testen. Registrieren Sie sich auf unserer Homepage www.q-bon.at und überzeugen Sie sich selbst. Gerne können Sie auch unseren technischen Support per E-Mail unter support@q-bon.at oder der Telefonnummer 0662/251500777 erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Achtung bei Überweisungen an das Finanzamt

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde in § 211 BAO normiert, dass Überweisungen an das Finanzamt grundsätzlich mittels Electronic-Banking zu erfolgen haben, jedenfalls zwingend aber dann, wenn andere Zahlungen bereits elektronisch durchgeführt werden.
 
Dazu steht in den Onlinesystemen der Banken die Funktion „Finanzamtszahlung“ zur Verfügung bzw. kann auch in FinanzOnline über die Funktion „eps-Überweisung“ eine Zahlung getätigt werden.
 
Sollten Sie mangels elektronischer Überweisungsmöglichkeit per Erlagschein überweisen, so müssen Verrechnungsweisungen am Bankschalter manuell als Finanzamtszahlung erfasst werden, da eine Belegübermittlung (Image) nicht mehr erfolgt.

Neues auf unserer Q-Bon Website

Wir haben unser Service für Sie erweitert.

Viele von Ihnen sind bereits zufriedene Nutzer von Q-Bon. Eine positive Rückmeldung die uns sehr erfreut. Wir sind bemüht Sie am Laufenden zu halten und unseren Service für Sie zu erweitern. 

Unter anderem haben wir folgende Erweiterungen für Sie integriert:
 
  • Welche Bon-Drucker werden von Q-Bon unterstützt
  • BLOG für weitere Informationen


Eventuell müssen Sie die Taste F5 zum Aktualisieren drücken um den Cache zu löschen.

Hurra, der Q-Bon ist da!

Auf unserer Homepage www.q-bon.at können Sie sich ab sofort registrieren und unsere Registrierkassen-Web/App die ersten 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Sie loggen sich einfach auf einem beliebigen Smartphone, Tablet, Laptop oder mit Ihrem PC direkt auf das Q-Bon Serversystem ein. Für all diejenigen die einen Bluetooth-Drucker verwenden werden, gibt es ab nächster Woche eine eigene App die im App-Store bzw. im Google Play-Store downloadbar sein wird.

Abgabenfreie Zuwendungen im Rahmen eines Jubiläums

Permanente Verschärfungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes stellen Arbeitgeber unter den Generalverdacht, ihre Dienstnehmer durch Unterentlohnung auszubeuten. Tatsache ist, dass die meisten Unternehmer gerne bereit sind ihren Dienstnehmern zusätzliche Vergütungen zu gewähren, sofern diese nicht überbordend mit Lohnnebenkosten belastet werden und der Nettoeffekt beim Dienstnehmer nicht verschwindend gering wird.

Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 eine Möglichkeit geschaffen, den Mitarbeitern zusätzliche abgabenfreie Zuwendungen zu gewähren, wenn auch in geringem Ausmaß.

Nichtraucherschutzprämie

Worum es geht und wen es betrifft
Ab 01.05.2018 tritt ein uneingeschränktes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Für Gastronomen, welche bereits bis 01.07.2016 und somit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung freiwillig auf einen raucherlosen Betrieb umstellen, sieht der Gesetzgeber eine steuerliche Prämie in Höhe von 30 % auf bestimmte Umbauinvestitionen vor.

Update zu unserer Registrierkassenlösung

Vielleicht ist Q-Bon schon bald Ihre Lösung?
Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, müssen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkarten) 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten, eine elektronische Registrierkasse verwenden.

Wie wir Ihnen bereits in unserem Factsheet Registrierkassenpflicht angekündigt haben arbeiten wir unter Hochdruck an unserer eigenen Online-Registrierkassenlösung, welche wir Ihnen kurz vorstellen möchten.
 

Registrierkassenpflicht für nahezu alle Betriebe

Für alle Gewerbetreibende und auch Land- und Forstwirte, Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Berater, Vortragende mit mehr als € 15.000 Umsatz je Betrieb, davon mehr als € 7.500 Barumsätze, gilt ab 1.1.2016 die Registrierkassenpflicht.

Um einen Barumsatz handelt es sich auch dann, wenn mit Bankomat, Kreditkarte, Bons, Gutscheinen oder Geschenkmünzen gezahlt wird. Als Umsatz sind dabei nicht nur die Umsatzerlöse nach dem UGB zu verstehen, sondern auch alle sonstigen Erlöse, wie beispielsweise der Verkauf von Anlagevermögen (PKW). In die Barumsatzgrenze sind auch Baranzahlungen einzubeziehen.

WICHTIGE GESETZLICHE ÄNDERUNG 2015 Arbeitsrecht - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G

Lohn- und Sozialdumping wird hinkünftig – noch stärker als bisher - durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) bekämpft. Das Gesetz soll Arbeitnehmern den zustehenden Grundlohn für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen.
Wer als Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht zumindest den nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohn unter Beachtung der Einstufungskriterien leistet, macht sich strafbar.