Der steuerliche Countdown zum 30.09.2018

Aus steuerlicher Sicht ist der 30.09. wie Silvester – hier sollten Sie einige Punkte beachten, um das folgende Jahr optimal zu starten.

5…..   Jahresabschluss einreichen
Kapitalgesellschaften sowie GmbH & Co KGs müssen den Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Sollte Ihr Bilanzstichtag der 31.12. sein, ist der 30.09. des Folgejahres der letztmögliche fristgerechte Abgabetag.

4…..   Antrag auf Vorsteuererstattung innerhalb der EU stellen
Sie haben Anspruch auf Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union aus dem Jahr 2017? Bis 30.09.2018 ist dies möglich.

3…..   Herabsetzen der ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen beantragen
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen des laufenden Jahres können Sie noch bis 30.09.2018 eine Herabsetzung beantragen. Ziehen Sie das in Erwägung, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als in der Vorauszahlungsbemessung veranschlagt.
Interessant: Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind davon betroffen! Mit einem Antrag, den wir für Sie machen, können auch diese Beträge adaptiert werden.

2…..   Anzahlung für Steuernachzahlungen
Ab dem 01.10.2018 beginnt die Anspruchsverzinsung (derzeit 1,38 % p.a.) für die Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2017 zu laufen. Wenn Ihnen eine Nachzahlung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer droht, können Sie eine Anzahlung auf die Steuerzahlung leisten, um der Verzinsung zu entgehen – Zinsen bis EUR 50,- werden nicht festgesetzt. Aus Ihrer Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer 2017 handelt.

1…..   Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung abgeben
Grundsätzlich hat man 5 Jahre Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet: zB beim Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften. Dabei muss sie bis 30.09. des Folgejahres erfolgen.

GO!
Alles bedacht und erledigt? Dann können Sie steuerlich beruhigt in den Oktober starten.