Oktober 2018

Jahressteuergesetz 2018: "Begleitende Kontrolle" statt Betriebsprüfung

Auf Basis positiver Erfahrungen im Zuge des Pilotprojektes "Horizontal Monitoring" wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 die "begleitende Kontrolle" als Alternative zur Außenprüfung in der Bundesabgabenordnung (BAO) gesetzlich verankert. Hierdurch kann eine Betriebsprüfung für größere Unternehmen vermieden und durch quartalsweise stattfindende Sitzungen mit der Finanzverwaltung eine erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit erreicht werden.