Entfall der Mietvertragsgebühr bei Wohnraumvermietung

Herbert Huber

Seit 11. November 2017 entfällt die Mietvertragsgebühr bei Wohnraumvermietung.
 
Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind von der Gebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz generell befreit. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.

ACHTUNG: Bei gewerblich genutzten Immobilien, insbesondere bei der Vermietung  von Geschäftsräumlichkeiten, ist die Mietvertragsgebühr weiter zu entrichten.